Tollwutimpfung

Nur mit gültiger Tollwutimpfung
Die Einfuhr von Tieren aus dem Ausland genau prüfen!

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Streunende Hunde oder Katzen am Urlaubsort können das Herz erweichen und man überlegt sich, das Tier mit nach Hause zu nehmen. Auch Fotos auf Internetportalen von (jungen) Hunden und Katzen verlocken zu einem unüberlegten Kauf.

Was Interessenten sowie Käufer und Käuferinnen oft nicht wissen: „In vielen beliebten Urlaubsländern wie der Türkei, Ägypten oder Teilen Osteuropas ist die Tollwut noch weit verbreitet. Deshalb hat die EU strikte Vorschriften für die Einreise von Hunden und Katzen erlassen. Die Tiere müssen über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen“, darauf weist Silvia Berger, Abteilungsleiterin für Tiergesundheit beim Rhein-Sieg-Kreis, hin. Denn die Tollwut – eine Viruserkrankung, welche über Speichel übertragen wird – verläuft in der Regel für Tiere und Menschen, die keinen Impfschutz haben, tödlich. Seit 2008 gehört Deutschland zu den Ländern Europas, die frei von terrestrischer Tollwut, also hinsichtlich bei Landtieren, sind. Dies konnte aufgrund systematischer Bekämpfungsmaßnahmen bei Wild- und Haustieren erreicht werden.

„Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit Mikrochip zur Identifizierung, mit einem EU-Heimtierausweis und mit einer gültigen Tollwutimpfung innerhalb der EU transportiert werden. Kann das für die Tiere nicht nachgewiesen werden, gelten sie als illegal“, so Silvia Berger. Diese Vorschriften gelten auch für Welpen: acht Wochen alte Welpen können keinen vollständigen Tollwutimpfschutz haben, da sie für die Impfung zu jung sind; frühestens ab der 15. Lebenswoche ist eine legale Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat möglich, vorausgesetzt, das Tier wurde in der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft. Bei Tieren aus Drittländern ist zusätzlich noch eine Tollwut-Titerbestimmung (Antikörpernachweis) und eine amtliche Tiergesundheitsbescheinigung notwendig, bevor sie in die EU einreisen dürfen.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, dessen Hunde, Katzen, Frettchen müssen, so ist es gesetzlich geregelt, konsequent in eine mehrwöchige, behördlich angeordnete Quarantäne, ins Tierheim verbracht werden. Das bedeutet für die Tiere Stress, und kann aufgrund der fehlenden Sozialisierung zu Verhaltensstörungen führen. Die Kosten der Quarantäne trägt der Tierhalter, die Tierhalterin; diese können sich inklusive Untersuchungen auf mehrere Tausend Euro belaufen. Da es immer wieder Fälle gibt, in denen illegale Tiere aus dem Ausland nach Deutschland importiert und in Quarantäne verbracht werden müssen, sollte überlegt werden, ob man das Risiko einer Tollwuteinschleppung eingehen möchte. Das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises empfiehlt daher Hunde und Katzen ausschließlich aus seriösen Quellen zu beziehen. Hierzu gehören die heimischen Tierheime, anerkannte Tierschutzorganisationen und registrierte Züchter und Züchterinnen. Verkäufe über Internetportale, aus dem Kofferraum heraus, mit fehlenden Papieren und vor allem fehlender Tollwutimpfung sind Warnsignale.
Hiervon sollte man grundsätzlich Abstand nehmen.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 192 vom 09. Juli ’26 um 10:45 h

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