U25-Sprecher

NGG ruft zur „Junior-Wahl“ in Betrieben auf:
„Junger Draht zum Chef“

Azubis im Rhein-Sieg-Kreis können „U25-Sprecher“ wählen

„Junges Sprachrohr“ in den Betrieben: Im Rhein-Sieg-Kreis stimmen Azubis und junge Beschäftigte demnächst über ihre „U25-Sprecher“ ab. Die Vorbereitungen für die Wahlen im Herbst laufen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.

„Es ist wichtig, die ‚Junior-Wahlen‘ im eigenen Betrieb jetzt auf die Beine zu stellen – egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung“, sagt Marc Kissinger. Denn bei der JAV gehe es um eine „starke Stimme der Jugendlichen mit einem direkten Draht zur Chefetage“, so der Geschäftsführer der NGG Köln.

Junge Stimme im Betrieb – JAV-Wahlen

„Die JAV kann im Betrieb ein wichtiges Wörtchen mitreden. Zum Beispiel dann, wenn es um die Kantinenpreise für Azubis geht. Aber auch um die Ausbildungsbedingungen: Für eine gute Ausbildungsqualität sind zum Beispiel ruhige Orte zum Lernen genauso wichtig wie die Anschaffung von Fachbüchern und Tablets durch den Betrieb“, so der NRW-Jugendsekretär der NGG, Leon Koop. Auch die Übernahme nach der Ausbildung sei ein wichtiges Thema.

Außerdem könne eine JAV über die Gewerkschaft auch Einfluss auf die Azubi-Vergütungen nehmen, wenn die NGG darüber am Tariftisch mit den Arbeitgebern verhandele. Vor allem sei der „Junior-Betriebsrat“ aber ein „wichtiges Scharnier zum Meister und zur Geschäftsführung“: „Wenn’s mal klemmt, können die gewählten Jugendlichen der JAV echte Problemlöser sein. Sie helfen bei individuellen Schwierigkeiten genauso wie bei einem miesen Betriebsklima“, sagt Marc Kissinger von der NGG Köln.

Die JAV-Wahlen laufen vom 1. Oktober bis zum 30. November in Betrieben und Behörden im Rhein-Sieg-Kreis. Voraussetzung ist, dass es dort mindestens fünf Jugendliche oder Auszubildende und bereits einen Betriebsrat gibt. Seine Stimme abgeben darf jeder Beschäftigte, der unter 18 Jahre alt ist. Ebenso grundsätzlich alle Azubis. Und auf die Kandidatenliste kann jeder Auszubildende sowie jeder Beschäftigte unter 25 Jahren.

„Es kommt jetzt darauf an, die Wahlen im Rhein-Sieg-Kreis gut vorzubereiten“, sagt Marc Kissinger. Jugendliche, die in Betrieben arbeiten, für die die NGG zuständig ist – also in der Lebensmittel- und Getränkeproduktion zum Beispiel – können sich an die NGG Köln wenden, um Wahlunterstützung zu bekommen:
(0221) 95 14 24-0 | region.koeln@ngg.net.
Informationen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter: www.jav-portal.de.


NGG-Region Köln
Pressemitteilung vom 04. September 2024, 09:50 h

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