Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises:
Elterngeld in 2024 auch online beantragt
Rhein-Sieg-Kreis (an) – 1.499 Bürgerinnen und Bürger nutzten in 2024 unseren Online-Service, beim Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises einen Erstantrag auf Elterngeld zu stellen. Insgesamt erreichten 6.783 Erstanträge auf Elterngeld das Kreissozialamt, die meisten kamen also noch per Post oder wurden persönlich abgegeben. In 2023 gab es 7.121 Erstanträge insgesamt, in 2022 waren es 7.573. Den Online-Service gibt es seit 2024.
Elterngeld soll jungen Familien helfen, ihre Lebensgrundlage zu sichern, wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten gehen können. Anspruch auf Elterngeld haben aktuell Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des Einkommens vor Geburt des Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die man sich entscheidet: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus. Diese Varianten lassen sich auch miteinander kombinieren. Hierbei ist das Basiselterngeld die beliebteste Variante, sie wird mit Abstand am meisten in Anspruch genommen. Hinzu kommt noch der Partnerschaftsbonus, der die Möglichkeit bietet, für zwei bis vier weitere Monate Elterngeld Plus zu nutzen. Knapp 100 Elternpaare beantragten in 2024 diese Ergänzung.
Der Online-Service ist bequem online unter www.rhein-sieg-kreis.de/elterngeld erreichbar. Nach einer Registrierung mit einem Benutzerkonto kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller in das Portal einloggen und wird durch die Antragstellung geleitet. Alle notwendigen Nachweise können in digitaler Ausfertigung hochgeladen werden. Am Ende muss man aber eine Seite für die handschriftliche Unterschrift ausdrucken, unterschreiben und unter dieser Postadresse an das Kreissozialamt senden:
Kreishaus Siegburg
Postfach 1551
53705 Siegburg
Die digitale Unterschrift soll in einem späteren Schritt durch das Land NRW eingeführt werden, wodurch ein Ausdruck für die Unterschrift entfallen kann.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 363 vom 20. Dezember 2024, 09:45 h