Wiederaufbauhilfe

Wiederaufbauhilfe des Landes nach der Flut 2021:
Antragsfrist endet am 30. Juni

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Am Dienstag, 30. Juni 2026, endet für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 die Frist, um Erstanträge auf staatliche Wiederaufbauhilfe des Landes NRW zu stellen. Dies gilt sowohl für Privatpersonen, wie auch für Unternehmen und Kommunen. Laufende Verfahren sollen noch bis Ende 2030 abgeschlossen werden.

Dennoch lohnt es sich, jetzt noch einen Antrag zu stellen. Das gilt besonders für diejenigen Betroffenen, die bislang noch gar keine Wiederaufbauhilfegelder beantragt haben, bei denen die Elementarversicherung nicht für alle Schäden aufgekommen ist oder bei denen das Wohnhaus oder andere Gebäude vor einem nächsten möglichen Hochwasser präventiv geschützt werden sollen.

Auch Beratungsstellen des Kreises nur noch bis Ende Juni geöffnet
Unmittelbar nach der Flut hat der Rhein-Sieg-Kreis mehrere Beratungsstellen eingerichtet, in denen Betroffene Unterstützung bei der Antragstellung erhalten. Über 9.500 Beratungen haben dort bisher stattgefunden. Die Mitarbeitenden dort prüfen gerne, ob noch ein Anspruch auf Fluthilfegelder besteht. Das ist aber nur noch bis Dienstag, 30. Juni 2026, möglich.

Die Beratungsstellen befinden sich in Rheinbach im Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 und in Swisttal im Rathaus, Rathausstraße 115.

Die Beratungsstellen sind an wechselnden Tagen geöffnet, daher ist eine Beratung nur mit Termin unter 02241 13 2200 oder www.rhein-sieg-kreis.de/terminvereinbarung möglich. Unter www.rhein-sieg-kreis.de/wiederaufbauhilfe gibt es zusätzliche Informationen für Antragstellende.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 048 vom 19. Februar ’26 um 10:23 h

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert