Versicherungskennzeichen

Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026

Siegburg (ots)
Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis informiert über den Wechsel der Versicherungskennzeichen zu Beginn des neuen Versicherungsjahres. Ab dem 1. März 2026 verlieren die bislang grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Die neuen Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2026 sind schwarz.

Wer nach dem Stichtag weiterhin mit einem alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat dar, die polizeilich verfolgt wird.

Versicherungskennzeichen sind verpflichtend für zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder sowie Elektrokleinstfahrzeuge, darunter unter anderem Mofas, Mopeds, Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs sowie bestimmte Krankenfahrstühle. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen 60 km/h).

Die Polizei weist alle Halterinnen und Halter eindringlich darauf hin, rechtzeitig bei ihrem Versicherer ein neues Kennzeichen zu beantragen und dieses vor der ersten Fahrt ab dem 1. März 2026 am Fahrzeug anzubringen.

Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis bittet Sie, dies zu beachten und wünscht allen Verkehrsteilnehmenden eine sichere Fahrt. (Re)

Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de


Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung vom 25. Februar ’26 um 12:56 h

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