Tiertransporte

Gemeinsame Kontrollen von Tiertransporten an der A3
Verstöße festgestellt und Verfahren eingeleitet

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Bei einer ganztägigen Kontrollaktion von Tiertransporten auf einem Rastplatz an der A3 im Rhein-Sieg-Kreis am Donnerstag, 14. November 2024, wurden bei mehreren gewerblichen Transporten Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben festgestellt. Mitarbeitende der Veterinärämter des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises hatten gemeinsam mit der Polizei sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) an der Aktion teilgenommen.

Insgesamt wurden sieben Transporter kontrolliert. Bei zwei privaten (Transport des eigenen Pferdes) gab es keine Beanstandungen. Vier der fünf gewerblichen Transporte wiesen allerdings Verstöße auf.

Kontrolle auf dem Parkplatz
Rhein-Sieg-Kreis

Bei den gewerblichen Transporten handelte sich um drei Schweinetransporte, einen Fischtransport und einen Transport von Rindern. Beanstandet wurden hauptsächlich fehlende oder abgelaufene Zulassungen des Transportunternehmens, beziehungsweise des Aufliegers, aber auch tierschutzrechtliche Verstöße.

Bei zwei der drei Schweinetransportern (es handelte sich bei allen dreien um sogenannte „lange Transporte“ über acht Stunden), hatten die Tiere keinen freien Wasserzugang. Das konnte vor Ort abgestellt werden. Ein Schweinetransport wies keine Mängel auf.

Schweinetransporter
Rhein-Sieg-Kreis

Erfreulicherweise wurde jedoch bei keinem Fahrzeug eine Überladung festgestellt, wie es in der Vergangenheit bei Kontrollen der Fall war. Die Tiere hatten nach den gesetzlichen Vorgaben der EU VO 1/2005 ausreichend Platz. Diese EU-Verordnung regelt den Transport von lebenden Wirbeltieren innerhalb der EU einschließlich der Kontrolle der Tiere bei deren Ausfuhr oder Einfuhr.

Gegen die betroffenen Transportunternehmen werden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Immer wieder verstoßen Unternehmen von Tiertransporten gegen gesetzliche Vorschriften. Daher haben sich die Veterinärämter des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Polizei und das BALM dazu entschlossen, in Zukunft weitere Kontrollen dieser Art durchzuführen.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 322 vom 19. November 2024, 09:16 h

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