Fledermäuse

Fledermäuse stehen unter Artenschutz!
Betretungsverbot für eines der wichtigsten Winterquartiere im Siebengebirge

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Fledermäuse stehen unter Artenschutz. Eines der wichtigsten Winterquartiere für Fledermäuse in Nordrhein-Westfalen ist im Naturschutzgebiet Siebengebirge in Königswinter, im Bereich der sogenannten Ofenkaulen. „Jegliches Betreten dieses Gebiets ist untersagt“, darauf weist aus gegebenem Anlass Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises, hin. „Das ist kein Kavaliersdelikt.“

Das mussten jetzt (23. Mai) zwei Personen feststellen, deren Versuch, in das Winterquartier eindringen zu wollen, vereitelt werden konnte. Bei ihnen folgen nun polizeiliche Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Schon das Betreten der Ofenkaulen ist streng verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auf das Betretungsverbot an Pfaden und vermeintlichen Wegen, die in das Naturschutzgebiet Siebengebirge führen, weisen gut sichtbare Schilder mit dem Hinweis STOP und einer weißen Hand hin.

Microsoft Word – Stopschild NSG.docx
Rhein-Sieg-Kreis

Hingegen kennzeichnen Markierungen mit gelben und roten Pfeilen alle erlaubten Wege für Fußgängerinnen, Fußgänger und Mountainbikefahrende. 

„Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Natur und die in ihr lebenden Tiere und Pflanzen zu respektieren. Nur mit der Beachtung der geltenden Bestimmungen kann der Schutz der sensiblen Lebensräume im Naturschutzgebiet Siebengebirge gewährleistet werden. Wer Rücksicht nimmt betreibt aktiven Naturschutz.“, appelliert Jörg Bambeck.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 170 vom 27. Mai ’25 um 13:48 h

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