Fachdienst Vormundschaften

Interessenbekundungsverfahren:
Stadt Troisdorf sucht Betreiber für Fachdienst Vormundschaften  

Durch die Reform des Vormundschafts- (und Betreuungs-) rechts sind wichtige Regelungen verändert worden. Dies hat wesentliche Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung bei Vormundschaften. Bei der Auswahl einer Vormundin bzw. eines Vormunds ist nun den Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft umzusetzen. Zudem sind neue Beteiligungs- und Anhörungsrechte sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von den Personen zu beachten, die im Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen von der Auswahl oder den Entscheidungen einer Vormundin bzw. eines Vormunds betroffen sein können.

Ergänzend zu den bestehenden Amtsvormündern soll ein Fachdienst Vormundschaften bei einem geeigneten, anerkannten und erfahrenen Träger der Jugendhilfe eingerichtet werden.

Dieser soll dann zukünftig in enger Kooperation mit dem Jugendamt für

  • Akquise und Gewinnung sowie regelmäßige Eignungsprüfung und -feststellung von ehrenamtlichen Vormund*innen,
  • regelmäßige Prüfungen und Abgabe qualifizierter Vorschläge zur Auswahl der im jeweiligen Einzelfall am besten geeigneten Vormund*in,
  • Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormund*innen

zuständig sein. Die Ausschreibung ist mit allen notwendigen Informationen auf der Homepage der Stadt Troisdorf www.troisdorf.de veröffentlicht. Der Text der Interessenbekundung findet sich hier: https://www.troisdorf.de/ibv-vormundschaft.

Angebote müssen bis zum 29.9.2023 bei der Stadt Troisdorf eingegangen sein.


Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 306 vom 25. Juli 2023, 16:00 h

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