Zu zweit auf E-Scooter
17-Jährige leicht verletzt
Troisdorf (ots)
In Troisdorf kam es am Mittwoch (09. Juli) zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 17-Jährige leicht verletzt wurde. Gegen 20:55 Uhr stand die junge Troisdorferin verbotswidrig als zweite Person mit auf einem Elektrokleinstfahrzeug, das von einer 15-Jährigen geführt wurde. Zusammen war man auf der Lohmarer Straße aus Richtung Römer Straße kommend in Fahrtrichtung Marmorstraße unterwegs. Auf gerader Strecke verlor die Ältere plötzlich den Halt und fiel von dem E-Scooter. Durch den Sturz wurde sie leicht verletzt. Die beiden Jugendlichen gaben an, nicht gewusst zu haben, dass man nur alleine auf einem Elektro-Roller fahren dürfe. Die 15-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten. Die Polizei weist auf einige Regeln bei der Benutzung von E-Scootern hin: Es herrscht eine Versicherungspflicht. Eine Benutzung ist ab 14 Jahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten. Radwege und Fahrradstraßen dürfen befahren werden. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Pro E-Scooter ist nur eine Person erlaubt. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das Tragen eines Helms wird empfohlen. (Uhl) #Leben
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung vom 10. Juli ’25 um 13:53 h