37 Millionen für die Wohnraumförderung im Rhein-Sieg-Kreis
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Rhein-Sieg-Kreis (hei) – 37 Millionen Euro zur öffentlichen Förderung des Wohnraums fließen 2024 vom Land NRW in den Rhein-Sieg-Kreis.
„Der Rhein-Sieg-Kreis braucht weiterhin bezahlbaren Wohnraum und Bauverantwortliche, die dazu beitragen, diesen zur Verfügung zu stellen. Daher ist es wichtig und gut, dass der Kreis auch in diesem Jahr wieder ein Globalbudget zur Verfügung gestellt bekommen hat“, betont Landrat Sebastian Schuster die Wichtigkeit der öffentlichen Wohnraumförderung.
„Das Wohnraumförderprogramm richtet sich einerseits an Privathaushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Gefördert wird aber auch die Neuschaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern“, erläutert Regina Rosenstock, Leiterin des Referates Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung.
Erstmals in diesem Jahr bietet die Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg-Kreises zwei Online-Veranstaltungen mit Informationen zu den aktuellen Förderrichtlinien, dem Beantragungsprozess und zur Klärung allgemeiner Fragen zum Förderprogrammen an. Die Veranstaltung am Donnerstag, 18. April 2024, von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr, richtet sich an Personen, die an der Mietwohnungsbauförderung des Landes NRW interessiert sind. In der Online-Veranstaltung am Donnerstag, 25.April 2024, von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr, informiert das Team der Wirtschaftsförderung gezielt Haushalte, die sich eine Immobilie kaufen oder diese bauen möchten.
Die Teilnahme funktioniert über eine Anmeldung per E-Mail an wohnungsbaufoerderung-info@rhein-sieg-kreis.de; hiernach wird der Teilnahmelink, wenige Tage vor der Veranstaltung, verschickt. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass individuelle Anliegen aus Gründen des Datenschutzes bei diesen Veranstaltungen nicht abgehandelt werden können.
Insbesondere Familien mit Kindern wünschen sich bezahlbaren Wohnraum, am liebsten in den eigenen vier Wänden. Damit das Eigenheim kein Traum bleibt, sollten förderberechtigte Haushalte mögliche Förderungen als Finanzierungsbaustein mitberücksichtigen. Übrigens: Fördermöglichkeiten gibt es nicht nur für den Bau oder Erwerb eines eigenen Domizils – auch die energetische Nachrüstung oder der Abbau von Barrieren im Eigenheim kann mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden.
Informationen zu den Förderprogrammen gibt es auch auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 095 vom 02. April 2024, 11:05 h