Erlass Sondernutzungsgebühren Gastro 2024 + 2025
P R E S S E E R K L Ä R U N G zum geplanten rückwirkenden Erlass von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien
–TOP 19 der Ratssitzung am 17.6.25
Vorgezogenes Wahlgeschenk des Troisdorfer Bürgermeisters? Ja, aber nicht gut gemacht, sondern mit heißer Nadel gestrickt, nur um den BIBERISMUS in Troisdorf zu verfestigen! Natürlich ist die Gebühr für Sondernutzungen von Gastronomien in Troisdorf zu diskutieren, gerade auch um einer weiteren Verödung von Innenstädten entgegenzuwirken; „aber dann gehört die gesamte Sondernutzungssatzung auf den Prüfstand“, so Leo Müller, Fraktionsgeschäftsführer der FRAKTION, „und nicht rückwirkend, sondern nach hinreichender Beratung für die Zukunft“. Dabei muss natürlich auch berücksichtigt werden, dass die Wirte nach dem Willen der neuen Bundesregierung ab 1.1.2026 eine Steuersenkung in Form der Reduzierung der Mwst. auf Speisen von 19% auf 7% erhalten, die nach Angaben des Bundesfinanzministeriums 3,8 Milliarden Euro kostet und nach Ansicht sehr vieler Experten nicht an die Verbraucher weitergegeben werden wird.
„(Außen-) Gastronomien in der Troisdorfer FGZ sind scheinbar nicht existenzgefährdet, wenn man allein die Zahl der Eiscafés betrachtet, aber der Einzelhandel ist da schon stärker gefährdet und ihn zu entlasten, müsste eher im Fokus städtischer Initiativen stehen“, so Leo Müller weiter.
Und dann hat der rückwirkende Erlass auch noch das Problem, Verwaltungskraft dafür einsetzen zu müssen, um bei Betreiberwechsel die ehemaligen Sondernutzungszahler zu ermitteln!
DIE FRAKTION
Pressemitteilung vom 10. Juni ’25 um 17:08 h