Baden und Bootfahren an Sieg und Agger?
Ja, aber…!
Rhein-Sieg-Kreis (dwo) – Wenn es im Sommer wieder richtig heiß wird, zieht es die Menschen im Rhein-Sieg-Kreis erneut an die Ufer der heimischen Gewässer. Seen und Flüsse werden zum nassen Freizeitvergnügen für Groß und Klein. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises bittet daher alle Erholungssuchenden, daran zu denken, dass Sieg und Agger mit ihren Uferbereichen Naturschutzgebiete sind.
Kanus und Ruderboote sind nur unter bestimmten Voraussetzungen auf den beiden Flüssen erlaubt. Hierzu gehört vor allem ein ausreichender Wasserstand. Die notwendigen Pegelinformationen sollten vorher abgerufen werden. Dies geht am besten online unter rhein-sieg-kreis.de/pegelstaende. Wichtig ist es, hier vor allem auf den aktuellen Tageswert zu achten.
Da die Ufer und Kiesbänke mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit vielen selten gewordenen Arten in hohem Maß schützenswert sind, dürfen sie nicht betreten werden. Legale Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet.
Grundsätzlich ist Baden und Tauchen in Sieg und Agger verboten. Ausnahmen bilden die „Gewässernahen Erholungsbereiche“. An diesen Stellen ist Baden und Tauchen in der Sieg und der Agger möglich. Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik sind aber auch dort generell nicht erlaubt.
Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises ist in den Naturschutzgebieten des Kreises unterwegs und kontrolliert, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Die Teams sprechen Erholungssuchende an, wenn sich diese falsch verhalten und erklären ihnen die jeweilige Situation. In Ausnahmefällen verhängen sie auch Bußgelder.
Allgemein ist Baden in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden, zum Beispiel Strömungen oder Untiefen. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer. Eine mögliche Keimbelastung wird daher vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt daher in deren Eigenverantwortung.
Informationen zu den Regeln gibt es unter auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln
Unter „Links und Downloads“ finden sich unter anderem Karten und Auflistungen von den Bootsanlegestellen sowie den „Gewässernahen Erholungsbereichen“.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 124 vom 05. Mai ’26 um 11:17 h






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