Rücksichtnahme

Hunde in der Natur:
Rücksichtnahme schützt Wild- und Nutztiere

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Der Frühling lädt zu Spaziergängen oder Wanderungen in der Natur ein. Dabei ist aber zu beachten, dass sich Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten und junge Wildtiere besonderen Schutz benötigen.

Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Halterinnen und Halter von Hunden, sich beim Spaziergang mit ihren Tieren rücksichtsvoll zu verhalten. Insbesondere im Wald und in Bereichen, in denen aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint ausgeführt werden.

Trächtige Wildtiere können schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden. Das kann schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben. Auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schafe und Rinder sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzerin oder den Besitzer der Nutztiere infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.

Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch eine amtliche Tierärztin oder einen amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden und dürfen dann grundsätzlich nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.

Hundehalterinnen oder Hundehalter, die sich als „unbelehrbar“ erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Tiere gleichgültig gegenüberstehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen kommunalen Ordnungsämter rechnen.

„Wer diese Hinweise beachtet und Rücksicht auf Wild- und Nutztiere und nimmt, kann mit gutem Gewissen auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen“, sagt Silvia Berger, Leiterin der Abteilung Tiergesundheit im Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 122 vom 10. April ’25 um 11:03 h

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