Online-Fahrzeugzulassung:
Warnung vor unseriösen Angeboten im Internet
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Seit September 2023 ist es im Rhein-Sieg-Kreis möglich, Kfz-Zulassungsangelegenheiten, wie An- und Abmeldungen oder Umschreibungen, bequem und sicher über die Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises zu erledigen. Möglich macht dies der bundeseinheitlich zur Verfügung gestellte Online-Dienst „i-Kfz“.
Allerdings haben Bürgerinnen und Bürger das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises darauf hingewiesen, dass sie immer häufiger auf dubiose Webseiten gewerblicher Anbieter geraten sind. Diese erwecken den Anschein, ebenfalls die offiziellen Online-Dienstleistungen eines Straßenverkehrsamtes anzubieten. Sucht man im Internet nach den entsprechenden Schlagwörtern, werden diese alternativen Online-Dienstleistungen oftmals recht prominent angezeigt und entsprechend ausgewählt, obwohl sie auch vom Namen her nichts mit dem Straßenverkehrsamt zu tun haben. Auf den ersten Blick wird ein durchaus ein seriöser Eindruck erweckt und zum Beispiel mit dem einfachen Weg zum Online-Wunschkennzeichen geworben.
„Diese Anbieter spiegeln jedoch in keiner Weise das reguläre Online-Angebot des Straßenverkehrsamtes wider und bieten auch keinerlei Anbindung an die behördlichen Systeme“, warnt Christoph Paßgang, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.
Kostenfalle ohne Bearbeitung der Angelegenheit
Durch die Nutzung dieser alternativen Online-Portale entstehen den ahnungslosen Bürgerinnen und Bürger Kosten, ohne dass die Kfz-Angelegenheit tatsächlich bearbeitet wird. Der vermeintliche Antrag wird nämlich in vielen Fällen nicht ans Straßenverkehrsamt weitergeleitet und die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss, nachdem der Betrug festgestellt wurde, das Anliegen nochmals gebührenpflichtig durch die zuständige Behörde erledigen lassen.
Auch liegen die Gebühren, die auf diesen alternativen Online-Angeboten verlangt werden, oft weit über den bundeseinheitlichen Gebührensätzen, wie sie auch der Rhein-Sieg-Kreis erhebt. Während die tatsächlichen Gebühren beispielsweise für eine Fahrzeugabmeldung über das i-Kfz-Portal bei nur 3,30 Euro liegen, fordern dubiose Anbieter bis zu 100 Euro.
In anderen Fällen hat man online für eine Kfz-Zulassung mit einem speziellen Wunschkennzeichen bezahlt. Final erhält man aber nur die entsprechenden Kennzeichenschilder zugeschickt. Wenden sich die Kundinnen und Kunden danach ans Straßenverkehrsamt wird festgestellt, dass das betreffende Kennzeichen gar nicht frei ist und daher auch nicht zugeteilt werden kann. Auch hier bleibt man auf den Kosten für nicht nutzbare „Wunschkennzeichen“ sitzen.
Mit www.rhein-sieg-kreis.de auf der sicheren Seite
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises warnt eindringlich vor diesen unseriösen Angeboten im Internet.
Um nicht Opfer solcher Betrugsversuche zu werden, rät Straßenverkehrsamtsleiter Christoph Paßgang, bei der Nutzung von Online-Dienstleistungen für Fahrzeugzulassungen besonders aufmerksam zu sein: „Wir empfehlen, die Seiten genau zu überprüfen und nur das offizielle i-Kfz-Portal zu nutzen, welches über die Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises bzw. des Straßenverkehrsamtes mit wenigen Klicks erreicht werden kann: www.rhein-sieg-kreis.de/onlinezulassung.“
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 133 vom 18. Mai ’26 um 10:56 h




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