November-Wahlfieber

NGG Köln ruft zur Wahl der Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen (JAV) auf
Azubis im Rhein-Sieg-Kreis soll das „November-Wahlfieber“ packen

Der Countdown läuft: Auszubildende und junge Beschäftigte im Rhein-Sieg-Kreis können noch bis Ende November ihre „U25-Sprecher“ wählen. Es geht dabei um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretungen – kurz: JAV. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die JAV-Wahl macht es möglich, beim eigenen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz mitzureden. Und diese Chance sollten Jobstarter nicht verpassen“, sagt Marc Kissinger von der NGG Köln.

„Wahl-Daumen hoch“: Noch bis Ende November können Auszubildende und junge Beschäftigte ihre Vertretungen im Betrieb wählen. Die Gewerkschaft NGG Köln ruft Jobstarter dazu auf, bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (kurz: JAV) mitzumachen – „für eine starke junge Stimme im Betrieb“.

Das „junge Wahlkreuz hinterm Werkstor“ können viele setzen – vor allem viele Auszubildende: Insgesamt machen nach Angaben der Gewerkschaft aktuell rund 8.800 junge Menschen im Rhein-Sieg-Kreis eine Ausbildung. Die NGG Köln beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.

Egal, ob in der Firma mit Fließband oder in der Verwaltung: Bei der JAV gehe es um eine „starke junge Stimme im Job“. Die JAV kümmere sich dabei um wichtige und auch heikle Themen: „Um die Kantinenpreise für Auszubildende genauso wie darum, dass Fachbücher bezahlt oder Tablets angeschafft werden. Um genug Vorbereitungszeit für Prüfungen. Und die JAV ist natürlich auch zur Stelle, wenn es bei der Ausbildung mal klemmt oder unfair wird“, macht NGG-Geschäftsführer Marc Kissinger deutlich. Auch zu viele Überstunden oder fehlende Arbeits- und Schutzkleidung seien ein Fall für die JAV.

„Die Jugendvertretung hilft, die Steine aus dem Weg zu räumen, über die Jugendliche bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben häufig stolpern. JAV – das ist der beste Weg, dem Boss, der Chefin oder der ganzen Geschäftsführung zu sagen, wo es im Betrieb hakt“, so Kissinger. Es komme daher jetzt darauf an, das „November-Wahlfieber“ bei jungen Beschäftigten und Auszubildenden im Rhein-Sieg-Kreis noch einmal zu wecken.

Voraussetzung für eine JAV-Wahl ist, so die NGG Köln, dass es im Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche und bereits einen Betriebsrat gibt. Ihre Stimme abgeben dürfen alle Beschäftigten, die unter 18 Jahre alt sind. Ebenso grundsätzlich alle Auszubildenden und auch die, die ein duales Studium machen. Auf die Kandidatenliste kann jeder Beschäftigte unter 25 Jahren und natürlich jeder Auszubildende. Mehr Infos rund um die JAV-Wahl gibt es unter: www.jav-portal.de. Außerdem unterstützt die NGG JAV-Wahlen in Betrieben der Lebensmittelherstellung und des Gastgewerbes im Rhein-Sieg-Kreis.


NGG-Region Köln
Pressemitteilung vom 04. November ’26 um 09:21 h

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