Keine harmlosen Kinderkrankheiten:
Wirksamer Schutz nur durch Impfung möglich
Rhein-Sieg-Kreis (dwo) – Viele betrachten Erkrankungen wie Masern oder Röteln immer noch als harmlose „Kinderkrankheiten“. Doch das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises warnt, dass diese Infektionen keineswegs harmlos sind und schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können. Ein wirksamer Schutz ist nur durch eine Impfung möglich.
Medikamente können zwar Symptome wie Fieber lindern, doch sie bekämpfen nicht den Erreger selbst. Die Geschichte zeigt jedoch, dass umfassende Impfprogramme extrem effektiv sind: So konnten in Deutschland bereits Erkrankungen wie Diphtherie oder Kinderlähmung nahezu vollständig eingedämmt werden. Um zum Beispiel auch Masern endgültig zurückzudrängen und schwere Gesundheitsschäden zu vermeiden, ist ein lückenloser Impfschutz jeder Einzelperson entscheidend.
Hohes Risiko durch Ansteckungsgefahr
Masern sind eine der ansteckendsten Virus-Erkrankungen überhaupt. Besonders bei Kindern unter fünf Jahren sowie bei Erwachsenen kann die fieberhafte Erkrankung zu gefährlichen Komplikationen führen. Neben Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und schweren Durchfällen können in seltenen Fällen auch Gehirnentzündungen auftreten (1 pro 1000-2000 Fälle). Besonders tragisch ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) – eine Spätfolge, die im Durchschnitt erst sieben Jahre nach der Infektion auftritt und fast immer tödlich verläuft (1 pro 10.000-100.000 Fälle).
Gesetzliche Nachweispflicht seit 2020
Um die Bevölkerung zu schützen, erinnert das Gesundheitsamt an das seit 2020 geltende Masernschutzgesetz. Dieses schreibt eine Nachweispflicht über eine Impfung oder eine überstandene Infektion vor. Betroffen sind alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder dort betreut werden. Dies umfasst neben Kitas, Horten, bestimmten Formen der Kindertagespflege auch Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen sowie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylsuchende.
Für die Aufnahme von Kleinkindern in Betreuungseinrichtungen gelten klare Regeln: Während Kinder unter einem Jahr noch ohne Nachweis aufgenommen werden können, benötigen Kinder unter zwei Jahren mindestens eine Impfung oder einen Immunitätsnachweis. Ab dem zweiten Lebensjahr sind zwei Maserschutzimpfungen oder der Nachweis einer überstandenen Infektion erforderlich.
„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig und hält ein Leben lang“, betont Dr. Rainer Meilicke, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, insbesondere Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor dieser Krankheit zu schützen.“
Beratung statt Sanktion
Sollten die erforderlichen Nachweise nicht vorgelegt werden, sind die Betreuungseinrichtungen gesetzlich verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. In diesen Fällen lädt das Amt die Eltern zunächst zu einer Beratung ein. Parallel dazu wird geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.Ziel: 95 Prozent Immunität
Medizinische Expertinnen und Experten sind sich einig, dass sich Masern nur dann nicht mehr ausbreiten können, wenn eine sogenannte Herdenimmunität erreicht wird. Diese ist gegeben, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen immun sind – entweder durch die Impfung oder durch eine bereits durchgemachte Erkrankung. Da diese Quote in Deutschland derzeit oft unterschritten wird, kommt es immer wieder zu regionalen Ausbrüchen, die durch eine konsequente Impfstrategie verhindert werden könnten.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 296 vom 16. Oktober ’26 um 12:22 h







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