Junge Wildtiere

Junge Wildtiere:
Rücksichtsvoll mit Hunden in Wald und Flur spazieren

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Frühlingsanfang ist da. Die Tage werden länger. Vogelgezwitscher und die aufblühende Natur laden zu Spaziergängen übers Feld und durch den Wald ein. Für Viele sind dabei Hunde geliebte Begleiter.

Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalterinnen und Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern ein rücksichtsvolles Verhalten an den Tag zu legen.

Denn jetzt im Frühling sollten die Wildtiere nicht gestört werden. Zum einen bereiten sich die Tiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vor und zum anderen benötigen die Jungtiere einen geschützten Raum.

„Deshalb müssen die Hunde im Wald außerhalb von Wegen und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, angeleint werden!“, darauf macht Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär -und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, aufmerksam.

Trächtige Wildtiere können beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden. Das kann schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben. Auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind. Sie können auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Ebenfalls kommt es vor, dass landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise aus Schaf- und Rinderherden Opfer jagender Hunde werden. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzerin oder den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten.

Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt, nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden; sie dürfen dann nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen.

„Wer aber als Hundehalterin und Hundehalter Rücksicht nimmt, den Hund im Wald und dort wo Tiere sein können, anleint, kann mit seinem Vierbeiner die Spaziergänge genießen“, so Dr. Johannes Westarp.


Medieninformationen | Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung Nr. 127 vom 17. April 2023, 11:37 h

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