Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht

Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises sucht für die neue Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Diese unterstützen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende die Jugendrichterinnen und Jugendrichter. Mit Ihnen entscheiden die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gemeinsam und gleichberechtigt über Schuld und Unschuld sowie über Strafzumessung. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist nicht nötig.

Da es sich um ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Ehrenamt handelt, sollten Bewerberinnen und Bewerber sich jedoch dieser besonderen Verantwortung bewusst sein. Interessierte sollten auch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrschen die deutsche Sprache
  • Sie haben bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und sind noch nicht älter als 69 Jahre
  • Sie fühlen sich den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen gesundheitlich gewachsen
  • Sie wohnen bei Aufnahme in die Vorschlagsliste in einer der u.a. Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises
  • Gegen Sie läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann
  • Sie sind in den letzten 10 Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bestraft worden
  • Sie waren nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR
  • Sie befinden sich nicht in der Insolvenz und haben auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen abgegeben

Als Hauptschöffin oder Hauptschöffe werden die (möglichen) Termine an denen eine Hauptverhandlung mit Ihnen beginnen kann, für das ganze Jahr im Voraus mitgeteilt. Dies können bis zu 12 Hauptverhandlungen im Jahr sein. Ersatzschöffinnen oder Ersatzschöffen werden hauptsächlich für Vertretungsfälle herangezogen.

Wer sich für dieses Amt interessiert, kann sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste bewerben. Vorschläge können bis zum 30. April 2023 an diese Adresse gerichtet werden:

Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Kreisjugendamt
Postfach 1551
53705 Siegburg

Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises.

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für Bewerberinnen und Bewerber, die in Alfter, Swisttal, Wachtberg, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen. Der Einsatz kommt für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Waldbröl und für das Landgericht Bonn in Betracht und richtet sich nach dem Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers.

Die formalen Bewerbungsvoraussetzungen sind in einem Formular zusammengestellt, das hier angefordert werden kann:
birgit.wennmacher@rhein-sieg-kreis.de
oder unter 02241 13-3211

Weitere Informationen auch unter rhein-sieg-kreis.de/schoeffenwahl


Medieninformationen | Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung Nr. 104 vom 30. März 2023, 13:25 h

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