Geförderter Wohnungsbau

Über 76 Millionen Euro für öffentlich geförderten Wohnungsbau ist Rekordergebnis
Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Bezahlbaren Wohnraum schaffen ist ihm ein Herzensanliegen: Für 2024 kann Landrat Sebastian Schuster für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Rhein-Sieg-Kreis ein Rekordergebnis präsentieren. Mit über 76,6 Millionen Euro wurden im ausgehenden Jahr der Bau von 286 Wohneinheiten im Kreisgebiet gefördert. Damit konnte die Zahl aus 2023 (rund 45,6 Millionen Euro) deutlich gesteigert werden.

„Mit diesem herausragenden Förderergebnis schaffen wir nicht nur Wohnungen, die man sich auch leisten kann“, betont Landrat Schuster „Wir können stolz darauf sein, für zahlreiche bewilligungsreife Anträge Förderzusagen ausgesprochen zu haben. Auch kleine und mittlere Unternehmen in der Region profitieren von Aufträgen durch die erteilten Förderzusagen.“

Bestes Ergebnis seit 2016

Der bisherige Höchstwert wurde in 2016 mit einer Fördersumme von rund 55,8 Millionen Euro verzeichnet. Somit stellt die diesjährige Bilanz das mit Abstand beste Ergebnis im Rhein-Sieg-Kreis in den vergangenen zehn Jahren dar. Auch wer sein Eigenheim selbst bewohnt, bleibt mit einem Spitzenergebnis in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro fester Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung der vergangenen Dekade.

Wer bereits in früheren Jahren gefördert wurde, kann auch weiterhin von den günstigen Zinskonditionen der NRW.Bank profitieren. So wurden im ablaufenden Jahr 31 Zinssenkungsbescheinigungen vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt. Auch diese Zahl ist gegenüber 2023 (24 Bescheinigungen) steigend.

Zudem ist ein leichter Anstieg bei den Wohnberechtigungsscheinen zu verzeichnen. In 2023 wurden 558 Wohnberechtigungsscheine erteilt, in 2024 waren es 567. Gerade dieser Wert unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Kommunen auf die vom Land bereitgestellten finanziellen Mittel dringend angewiesen sind, um langfristig den sozialen Wohnungsbau in der Region nachhaltig zu stärken. „Dies ist wichtig, damit auch schutzbedürftige Personen oder Menschen mit schmalem Geldbeutel auf dem angespannten Wohnungsmarkt nicht benachteiligt werden und ein lebenswertes Zuhause finden“, weist Landrat Schuster auf die Notwendigkeit der benötigten Fördermittel durch das Land NRW hin.

„Gerade beim Betrachten dieser Zahlen ist es für die gesamte Region umso bedeutender, in diesen unsicheren Zeiten für Sicherheit zu sorgen, damit Neubau und energetische Modernisierung nach wie vor stattfinden können“, ergänzt Regina Rosenstock, Leiterin des Referates Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung.

Für 2025 liegen schon zahlreiche Förderanträge vor

Die Wohnpolitik insgesamt und die soziale Wohnraumförderung im Besonderen stehen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. So benötigt der Rhein-Sieg-Kreis als Zuzugsregion bis 2030 etwa 30.000 neue Wohnungen. Daher reißt die hohe Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum nicht ab: Für 2025 liegen bereits Anträge mit einem Fördervolumen von über 100 Millionen Euro vor, zudem haben Investorinnen und Investoren größere Baumaßnahmen im Bereich des Mietwohnungsbaus angekündigt.

Im Hinblick auf die Förderkonditionen, die im kommenden Jahr durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung nochmals modifiziert werden, ermuntert der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich zu informieren. Nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie plant die Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung in 2025 auch wieder eine Informationsveranstaltung für Interessierte des sozialen Mietwohnungsbaus sowie für Haushalte, die sich gerne eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Entsprechende Termine werden rechtzeitig bekanntgeben.

Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundene Tilgungsnachlässe der NRW.Bank sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter 02241 13-3219 oder www.rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 355 vom 17. Dezember 2024, 10:07 h

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