Erster Fall von Geflügelpest im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Auch im Rhein-Sieg-Kreis gibt es nun einen ersten Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln. Ein in Alfter gefundener toter Kranich war mit dem H5N1-Virus infiziert. Das hat das Friedrich Löffler-Institut jetzt bestätigt.
„Das es sich um einen einzelnen Fall bei Wildvögeln handelt, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Maßnahmen ergreifen“, sagt Silvia Berger vom Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir bitten aber alle Geflügelhalter dringend, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten!“
So sollten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihre Tiere beispielsweise an für Wildvögel unzugänglichen Stellen tränken sowie Futter und Einstreu geschützt lagern. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben.
Typische Symptome für eine Infektion mit H5N1 bei Geflügel sind Atemnot, Abgeschlagenheit, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion und Blauverfärbung der Haut. Die Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Symptome beträgt einige Stunden bis zu 21 Tage. Die Seuche kann danach schnell verlaufen und endet meist tödlich. Treten in kleineren Geflügelhaltungen bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Todesfälle auf, ist das ein deutlicher Hinweis auf Geflügelpest.
Alle Informationen zur Tierseuche und Tipps für Geflügelhalterinnen und -halter gibt es auf www.rhein-sieg-kreis.de/gefluegelpest.
Wer tote Vögel findet, kann sich an das örtliche Ordnungsamt oder an das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises wenden (02241 13 2335).
Singvögel und Tauben sind weniger für Geflügelpest empfänglich, bei Wassergeflügel wie Enten, Gänsen, Schwänen und Möwen oder auch Greifvögeln ist die Gefahr einer Infektion höher.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 355 vom 10. November ’25 um 11:38 h