Fischerprüfung

Jetzt anmelden zur Fischerprüfung!

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Im Herbst steht die nächste Fischerprüfung im Rhein-Sieg-Kreis an. Die Prüfung findet voraussichtlich ab Montag, 17. November 2025, an mehreren Wochentagen im Siegburger Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, statt.

Die Prüfung ist in einen theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und in einen praktischen Part unterteilt. Im praktischen Teil geht es unter anderem um den waidgerechten Zusammenbau eines Angelgeräts. Auch sind anhand von Bildtafeln entsprechende Artenkenntnisse der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.

Personen unter 13 Jahren und Menschen, die unter Betreuung stehen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Die Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung können bis spätestens Montag, 20.10.2025, über die Leiterinnen und Leiter der Vorbereitungskurse oder direkt bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, entweder postalisch an Rhein-Sieg-Kreis,- Der Landrat -, Untere Fischereibehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, oder per E-Mail an jagd-fischerei@rhein-sieg-kreis.de gerichtet werden.

Daneben ist eine digitale Beantragung über die Online-Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises über rhein-sieg-kreis.de/fischerprüfung  möglich.

Die Verwaltungsgebühr zur Fischerprüfung beträgt 50 Euro.

Die schriftlichen Einladungen zur Prüfung mit Angabe des genauen Prüfungstages und der Uhrzeit – voraussichtlicher Prüfungsbeginn ist voraussichtlich jeweils um 09:00 Uhr beziehungsweise um 13:00 Uhr – werden etwa zwei Wochen vor Beginn der Prüfung auf dem Postweg versandt.

Die Antragsteller werden gebeten, bei der Fischereibehörde erst nachzufragen, wenn bei ihnen auch eine Woche vor Prüfungsbeginn noch keine Einladung zur Teilnahme an der Fischerprüfung eingegangen sein sollte.

Bei bestandener Prüfung händigt die Untere Fischereibehörde ein Fischerprüfungszeugnis aus. Mit diesem können die neuen Fischerinnen und Fischer dann zu den Bürger- beziehungsweise Ordnungsämtern ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde gehen und sich den Fischereischein ausstellen lassen.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 250 vom 07. August ’25 um 10:07 h

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