Druckluftpistole

17-Jähriger betritt Bar mit Druckluftpistole – Sicherstellung und Anzeige Am Freitagabend (01. November) meldete ein Zeuge der Polizei einen verdächtigen 17-Jährigen, der sich in einer Troisdorfer Bar aufhalten und eine Schreckschusswaffe dabeihaben solle. Der junge Troisdorfer wurde von den Einsatzkräften in dem Lokal angetroffen und vor die Tür geführt. Dort wurde der Jugendliche kontrolliert und tatsächlich führte er im Hosenbund eine geladene Druckluftpistole mit. Der Erwerb und der Besitz einer solchen „Soft-Air“-Waffe, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt mit einem Prüfzeichen „F im Fünfeck“ versehen wurde, ist für Menschen über 18 Jahre erlaubnisfrei. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht erlaubt und strafbar. Da der 17-Jährige zum einen nicht alt genug war und zum anderen keinen Waffenschein zum Führen der Druckluftwaffe besaß, wurde die Pistole samt Munition sichergestellt. Gegen den jungen Mann wird wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. (Bi) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressemitteilung vom 04. November 2024, 14:06 h

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