Cyberangriff

Cyberangriff auf Kreisverwaltungen in NRW
Rhein-Sieg-Kreis leistet schnelle Amtshilfe bei der Autozulassung

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Der Cyberangriff auf den IT-Dienstleister „SĂŒdwestfalen-IT“ lĂ€hmt weiterhin mehrere kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen. Davon betroffen ist auch die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises, eines direkten Nachbarkreises des Rhein-Sieg-Kreises.

„In unserer kommunalen Familie ist es selbstverstĂ€ndlich, dass man sich gegenseitig unterstĂŒtzt“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Daher habe ich Stephan Santelmann, dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, sofort Amtshilfe angeboten!“

Damit die Menschen im Rheinisch-Bergischen-Kreis weiterhin ihre Fahrzeuge an- oder abmelden können, helfen die Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes in Siegburg ihren Kolleginnen und Kollegen: Einmal sind zwei Mitarbeiterinnen aus dem Nachbarkreis im Siegburger Kreishaus im Einsatz, um Zulassungen oder Abmeldungen von Fahrzeugen vor allem der HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler sowie der Zulassungsdienste fĂŒr den dortigen ZustĂ€ndigkeitsbereich zu bearbeiten. DafĂŒr wurden sie in „unser“ Zulassungsverfahren eingearbeitet.

Zum anderen werden neben den gewerblichen Kundinnen und Kunden aber auch AntrĂ€ge von Privatpersonen aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis unmittelbar durch Mitarbeitende des Rhein-Sieg-Kreises bearbeitet. Hier handelt es sich ebenfalls um VorgĂ€nge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen sowie die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Eine Terminbuchung ist online oder ĂŒber 02241 13 3939 möglich. Das gilt selbstverstĂ€ndlich auch weiterhin fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger des Rhein-Sieg-Kreises!

Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises bekommen dann Erkennungsnummern sowie Kennzeichen mit „SU“ aus dem Bestand des Rhein-Sieg-Kreises (z. B. SU-GL 123). Bislang konnten so schon fast 250 VorgĂ€nge im Rahmen der Amtshilfe bearbeitet werden.

Sobald eine eigene Bearbeitung im Rheinisch-Bergischen Kreis wieder möglich ist, mĂŒssen die Fahrzeuge dort aber wieder umgeschrieben werden. Weitere Informationen fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger des Rheinisch-Bergischen Kreises unter rbk-direkt.de/.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 394 vom 27. November 2023, 12:16 h

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