Cyberangriff

Cyberangriff auf Kreisverwaltungen in NRW
Rhein-Sieg-Kreis leistet schnelle Amtshilfe bei der Autozulassung

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Der Cyberangriff auf den IT-Dienstleister „Südwestfalen-IT“ lähmt weiterhin mehrere kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen. Davon betroffen ist auch die Verwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises, eines direkten Nachbarkreises des Rhein-Sieg-Kreises.

„In unserer kommunalen Familie ist es selbstverständlich, dass man sich gegenseitig unterstützt“, sagt Landrat Sebastian Schuster. „Daher habe ich Stephan Santelmann, dem Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, sofort Amtshilfe angeboten!“

Damit die Menschen im Rheinisch-Bergischen-Kreis weiterhin ihre Fahrzeuge an- oder abmelden können, helfen die Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes in Siegburg ihren Kolleginnen und Kollegen: Einmal sind zwei Mitarbeiterinnen aus dem Nachbarkreis im Siegburger Kreishaus im Einsatz, um Zulassungen oder Abmeldungen von Fahrzeugen vor allem der Händlerinnen und Händler sowie der Zulassungsdienste für den dortigen Zuständigkeitsbereich zu bearbeiten. Dafür wurden sie in „unser“ Zulassungsverfahren eingearbeitet.

Zum anderen werden neben den gewerblichen Kundinnen und Kunden aber auch Anträge von Privatpersonen aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis unmittelbar durch Mitarbeitende des Rhein-Sieg-Kreises bearbeitet. Hier handelt es sich ebenfalls um Vorgänge wie Neuzulassungen, Umschreibungen, Abmeldungen sowie die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Eine Terminbuchung ist online oder über 02241 13 3939 möglich. Das gilt selbstverständlich auch weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises!

Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises bekommen dann Erkennungsnummern sowie Kennzeichen mit „SU“ aus dem Bestand des Rhein-Sieg-Kreises (z. B. SU-GL 123). Bislang konnten so schon fast 250 Vorgänge im Rahmen der Amtshilfe bearbeitet werden.

Sobald eine eigene Bearbeitung im Rheinisch-Bergischen Kreis wieder möglich ist, müssen die Fahrzeuge dort aber wieder umgeschrieben werden. Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises unter rbk-direkt.de/.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 394 vom 27. November 2023, 12:16 h

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