Autofahrerinnen und Autofahrer aufgepasst
6.000 i-Dötzchen auf dem Schulweg unterwegs
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – 6.000 ABC- Schützinnen und ABC- Schützen sind bald auf Straßen und Wegen im Rhein-Sieg-Kreis unterwegs zu ihrer Schule.
„In den kommenden Wochen erfordert das von allen Verkehrsteilnehmenden erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme. Insbesondere gilt es, im Straßenverkehr achtsam und vorausschauend zu fahren“, darauf weist Christoph Paßgang, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, hin.
Für ein nachhaltiges Einüben von sicherem und vorausschauendem Verhalten im Straßenverkehr sind die Erwachsenen Vorbilder. Die Kinder orientieren sich in ihrem Verhalten an dem der ´Großen´. Deshalb sollten Eltern und insgesamt die Verkehrsteilnehmenden die Straße nicht einfach an beliebiger Stelle überqueren, sondern – wo möglich – immer bis zur nächsten Ampel oder zu einem Fußgängerüberweg laufen und vor dem Überqueren der Straße rechts und links schauen. Auch das Queren der Straße bei „Rot“ ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gerade in der Nähe von Kindern buchstäblich ein absolutes „no go“.
Grundsätzlich gilt: „Das Auto darf zu keiner Zeit im absoluten Halteverbot unmittelbar vor der Schule geparkt werden. Denn dadurch nimmt man unter Umständen anderen Verkehrsteilnehmenden die Sicht auf den Gehweg. Aber genau diese ist wichtig, um bei Kindern, die ohne nach rechts oder links zu schauen, über die Straße rennen, schnell reagieren zu können“, appelliert Christoph Paßgang an alle Autofahrenden.
„Aus diesem Grund sind ´Elterntaxis´ unmittelbar vor den Schulen oftmals ein Problem“, so Paßgang. „Sofern nicht auf das Auto verzichtet werden kann, sollte zumindest der Nahbereich der Schule gemieden und das letzte Stück zu Fuß zurückgelegt werden. So lernen die Schulneulinge, sich im Straßenverkehr zurecht zu finden und sammeln wichtige Erfahrungen.“
Wichtig ist, dass alle Schulkinder im Straßenverkehr gut sichtbar sind. Das Straßenverkehrsamt empfiehlt farbenfrohe, helle Kleidung, ergänzt um leuchtende beziehungsweise blinkende Reflektoren oder Accessoires an der Kleidung, am Schulranzen oder an Taschen, insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei regnerischen, nebeligen Wetterverhältnissen und trüber Sicht.
Um die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den schulnahen Straßen und entlang der hochfrequentierten Schulwege durchzusetzen, wird das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in den ersten Wochen nach Schuljahresbeginn fast ausschließlich in diesen Bereichen die Geschwindigkeiten überwachen.
Wie mit dem Kind am besten der Schulweg zu üben ist, findet sich unter rhein-sieg-kreis.de/sicherer-schulweg . Interessierte oder besorgte Eltern können sich per E-Mail an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises wenden. Über den Kontakt verkehrssicherheit@rhein-sieg-kreis.de können Fragen gestellt oder weitere Informationen eingeholt werden.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 234 vom 31. August ’26 um 15:25 h






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