Rhein-Sieg-Kreis: NGG ruft zur Gründung von Betriebsräten auf
Viele der 14.080 Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis haben ein „Betriebsrats-Vakuum“
Einer sollte dem Chef immer sagen, was Sache ist: Im Rhein-Sieg-Kreis arbeiten rund 210.200 Beschäftigte in rund 14.080 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber dem Chef: Viele der Beschäftigten im Rhein-Sieg-Kreis haben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jedes ‚Betriebsrats-Vakuum‘ eine vertane Chance“, sagt Marc Kissinger von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über die Arbeitszeit bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und anschließend übernommen werden. Und genauso um die Beschäftigten, denen die Arbeit über den Kopf wächst“, sagt Kissinger. Ein Betriebsrat sei das „Scharnier zwischen Belegschaft und Chefetage – ein Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber dem Chef“, so der Geschäftsführer der NGG Köln.
Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen im Rhein-Sieg-Kreis spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf viele Betriebe im Rhein-Sieg-Kreis haben werde, so die NGG Köln.
„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Marc Kissinger. Ein Betriebsrat sei wichtig für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.
Die NGG Köln appelliert daher an die Unternehmen im Rhein-Sieg-Kreis, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt Kissinger.
Dort, wo es bereits einen Betriebsrat gebe, werde dieser im kommenden Jahr neu gewählt. Wer jetzt aber im Rhein-Sieg-Kreis einen Betriebsrat gründe, stelle damit schon heute die Weichen für die nächsten fünf Jahre: Denn neu gegründete Betriebsräte würden nicht bei den regulären Betriebsratswahlen im kommenden Jahr erneut zur Wahl stehen, sondern erst 2030. Von Hotels bis zur Ernährungswirtschaft – die NGG Köln bietet für ihre Branchen eine „Starthilfe“ für die Gründung eines Betriebsrats an:
region.koeln@ngg.net oder (0221) 95 14 24-0.
NGG-Region Köln
Pressemitteilung vom 11. Juni ’25 um 08:08 h