Artenschutz und Biodiversität

Für Artenschutz und Biodiversität:
invasive gebietsfremde Arten entfernen

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Sie sind mit verantwortlich für die Zerstörung der natürlichen Lebensräume und das Aussterben von Arten: die invasiven gebietsfremden Arten, sei es Fauna oder Flora. Laut Bundesamt für Naturschutz sind bisher durch menschlichen Einfluss etwa 1.023 gebietsfremde Arten nach Deutschland gelangt, darunter 441 Gefäßpflanzen, 46 Wirbeltiere, 226 Insekten und 171 wirbellose Tiere.

„Es gilt als erwiesen, dass neben dem Klimawandel und der Zerstörung der Lebensräume, invasive Arten heute als eine der Hauptursachen für das Artensterben und den Verlust von Biodiversität weltweit gelten“, erläutert Jörg Bambeck, Leiter des Amtes für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Auch im Rhein-Sieg-Kreis verursachen das Drüsige Springkraut, der Riesen-Bärenklau, der Waschbär, die Nilgans oder beispielsweise die Asiatische Hornisse Schäden, Arbeit, Kosten und teilweise gesundheitliche Gefährdungen.

Nutria
Matthias Overmann

Was also tun, damit sich diese invasiven gebietsfremden Arten nicht weiter ausbreiten?

„Dazu wurde sich auf verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweisen, Strategien oder praktische Maßnahmen verständigt, die auf die jeweilige Art abgestimmt sind“, darauf macht Jörg Bambeck aufmerksam. Unter anderem sieht das sogenannte Dreistufenkonzept aus der „Unionsliste“ der EU-Verordnung 1143/2014 die Prävention und die Früherkennung einer neuen Art, deren rasche Tilgung und das Management vor.

Nilgans
Matthias Overmann

Wenn eine gelistete invasive Art neu in einem Gebiet entdeckt wird, muss dies sofort an die EU gemeldet und die Art getilgt (der Natur entnommen) werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. So wurde die Asiatische Hornisse bei ihrem ersten Auftreten im Rhein-Sieg-Kreis in 2023 sofort intensiv bekämpft. Trotz umfassender Bekämpfungsmaßnahmen hat sie sich inzwischen im Westen Deutschlands verbreitet. Deshalb wurde sie Anfang 2025 in eine sogenannte Monitoring- oder Management-Art umgewidmet. Eine Entnahme solcher Managementarten ist nun nicht mehr zwingend erforderlich. Die Eindämmung, Kontrolle und Minimierung der negativen Auswirkungen auf Schutzgüter werden jetzt unter Abwägung von Kosten und Nutzen vorgenommen. Dabei müssen Auswirkungen auf Nichtzielarten, Ökosystemdienstleistungen, aber auch wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte berücksichtigt werden. Weitere bekannte Beispiele für Managementarten sind das Drüsige Springkraut, der Waschbär und die Nilgans.

Wer nicht heimische Arten, einschließlich ihres genetischen Ursprungs, in die freie Natur ausbringen möchte, muss sich dieses, laut Bundesnaturschutzgesetz, durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigen lassen. Das betrifft beispielsweise die Aussaat von Blütenmischungen oder die Anpflanzung von Ziergehölzen wie den Blauglockenbaum Paulownia tomentosa außerhalb von Hausgärten oder Siedlungen. Gesetzliche Ausnahmen gelten für den Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft.

Für Fragen zu invasiven Arten und für weitere Informationen steht das Team der Unteren Naturschutzbehörde unter naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de oder das Naturschutztelefon unter 02241 13-3900 zur Verfügung.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 375 vom 26. November ’25 um 15:29 h

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert