Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in NRW
Kreisveterinäramt ruft Tierhaltende zur Wachsamkeit auf
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Aus aktuellem Anlass eines ersten bestätigten Falles der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter zu besonderer Wachsamkeit auf. Der Fundort im Kreis Olpe liegt nur etwa 47 Kilometer Luftlinie von der Außengrenze des Rhein-Sieg-Kreises entfernt. Weitere Informationen des Landes NRW dazu unter https://www.land.nrw/pressemitteilung/feststellung-der-afrikanischen-schweinepest-asp-bei-einem-wildschwein-im-kreis
Schweinehalterinnen und Schweinehalter sind aufgerufen, alle Vorkehrungen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung des Krankheitserregers in ihren Bestand zu verhindern. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Schweinehaltung noch nicht gemeldet haben, sind gesetzlich dazu verpflichtet dies dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse unverzüglich anzuzeigen, „auch wenn es sich nur um das „Hobbyschwein“ handelt“, sagt Silvia Berger, Abteilungsleiterin Tiergesundheit im Kreisveterinäramt.
Um einen möglichen Eintrag der Krankheit in die Wildschweinpopulation so früh wie möglich zu erkennen, ist es notwendig, alle tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweine auf das ASP-Virus untersuchen zu lassen.
Funde von toten Wildscheinen sind sofort zu melden. Entweder
- unmittelbar beim Veterinäramt unter veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de oder unter 02241-132335 oder
- bei der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) unter 0201 714488 oder
- durch Eingabe in die Tierfund-Kataster-App.
Da die Übertragung des ASP-Virus nicht nur über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht-infizierten Tieren erfolgen kann, sondern auch indirekt über verunreinigte Gegenstände, wie Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung oder gar Lebensmittel, sollten Lebensmittel, vor allem Fleisch- und Wurstwaren, insbesondere an Autobahnen und Landstraßen, nur in geschlossene Mülleimer geworfen werden!
Auf www.rhein-sieg-kreis.de/schweinepest gibt es die Checkliste zu geeigneten Maßnahmen sowie weitere Informationen zum Thema ASP.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 190 vom 16. Juni ’25 um 15:48 h