Vielfältige Aufgaben für Sicherheit und Ordnung
– das Kreisordnungsamt in Zahlen
Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises 2025
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Ob Sprengstoffrecht, Gewerbeaufsicht, Jagd- und Fischereiwesen oder die Kontrolle von Sicherheitsdiensten: Das Kreisordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat auch im Jahr 2025 ein breites Spektrum an Aufgaben wahrgenommen und damit einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Ordnung und Schutz der Bürgerinnen und Bürger geleistet.
Im Bereich des Sprengstoffrechts wurden im vergangenen Jahr 27 neue Erlaubnisse erteilt und 41 bestehende verlängert. Eine solche Sprengstofferlaubnis benötigen unter anderem Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen, die ihre Munition selbst herstellen. Zusätzlich führten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes 37 Kontrollen durch.
Die Untere Jagd- und Fischereibehörde organisierte auch 2025 die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen. Während die Jägerprüfung einmal jährlich im Frühjahr stattfindet, wird die Fischerprüfung an mehreren Terminen im Frühjahr und Herbst angeboten. Im Rhein-Sieg-Kreis sind rund 3.300 Jagdscheininhaber registriert. Insgesamt unterstehen 270 Jagdreviere, 113 Jagd- und fünf Fischereigenossenschaften der Aufsicht des Kreisordnungsamtes. Im vergangenen Jahr bestanden 41 Personen die Jägerprüfung und 374 die Fischerprüfung. Zudem wurden 1.117 Jagdscheine neu ausgestellt oder verlängert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aufsicht über das Immobiliengewerbe. Makler, Bauträger und Beschäftigte in der Wohnimmobilienverwaltung, die mit finanziellen Werten ihrer Kundschaft umgehen, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Diese Maklererlaubnis wurde 2025 in 71 Fällen erteilt.
Konsequent ging das Kreisordnungsamt auch gegen unzuverlässige Gewerbetreibende vor. Wenn etwa Steuern oder Sozialabgaben nicht gezahlt werden oder strafrechtliche Verstöße vorliegen, kann eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen werden. Im Jahr 2025 leitete das Amt 136 Verfahren ein und verhängte 21 Gewerbeuntersagungen.
Ein besonders sensibler Bereich ist die Überwachung des Bewachergewerbes. Wachpersonal, das gewerbsmäßig Leben und Eigentum schützt, unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben – insbesondere beim Einsatz in Flüchtlingsunterkünften. Die Kontrollen erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei. Im vergangenen Jahr überprüfte das Kreisordnungsamt 664 Beschäftigte aus dem Sicherheitsgewerbe.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 008 vom 13. Januar ’26 um 11:01 h