Weltverbrauchertag

Weltverbrauchertag am 15. März
Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises im Einsatz für Verbraucherinnen und Verbraucher

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Der 15. März ist der alljährlich stattfindende internationale Weltverbrauchertag. Damit sollen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt, irreführende Werbung ausgeschlossen und die Kennzeichnung von Produkten forciert werden. Im Rhein-Sieg-Kreis schaut der Bereich Verbraucherschutz im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Kreisverwaltung genau hin, wenn es um diese Belange geht.

Im vergangenen Jahr standen neben den anderen wichtigen Aufgaben der Mitarbeitenden besonders zwei Aspekte im Fokus: Die Kontrollen von sogenannten Lebensmittelverteilern und die der Schädlingsbekämpfung in Supermärkten im Kreisgebiet.

Bei den Lebensmittelverteilern handelt es sich um Unternehmen, die nicht mehr benötigte Lebensmittel aus dem Handel beziehen und diese unentgeltlich zur privaten Nutzung anbieten. Die Lebensmittel stehen beispielsweise vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder haben sichtbare Makel. Die verantwortlichen Betreiberinnen und Betreiber dieser Verteiler müssen aber dafür sorgen, dass die Lebensmittel weiterhin verzehrt werden können und nicht gesundheitsgefährdend sind. Hier sind insbesondere hygienische Lagerbedingungen und gegebenenfalls die Einhaltung der Kühlkette zu beachten.

Die Mitarbeitenden des Lebensmittelüberwachungsamtes haben in 2024 insgesamt sieben Schwerpunktkontrollen bei allen im Kreisgebiet registrierten Lebensmittelverteilern durchgeführt. Bei fünf Kontrollierten kam es aufgrund von geringfügigen Mängeln zu Beanstandungen.

Im Sinne der Nachhaltigkeit begrüßt der Rhein-Sieg-Kreis das Verteilen von Lebensmitteln, die nicht mehr verkauft werden können. Allerdings sind diese Kontrollen notwendig, da sich die Betreibenden häufig ihrer Pflichten als Lebensmittelunternehmen nicht gänzlich bewusst sind.

Bereits in 2023 kam es vermehrt zu Meldungen über einen Schädlingsbefall in Supermärkten, die auch in den sozialen Netzwerken diskutiert wurden. Hier wurden beispielsweise Schaben oder Mäuse entdeckt, amtliche Überprüfungen bestätigten dies. Daher intensivierte das Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises im vergangenen Jahr die Kontrollen in diesem Bereich und suchte insgesamt 100 Supermärkte und Lebensmitteldiscounter auf.

Diese Betreiber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ein sogenanntes Monitoringsystem zur Kontrolle von Schädlingen einzurichten und einen Befall zu bekämpfen. Bei neun Kontrollen wurde anhand von Urin-, Kot- oder Fraßspuren ein sogenannter Schadnagerbefall mit Mäusen festgestellt. In einem Betrieb wurde ein Befall mit Schaben und in 23 Betrieben einer mit Fluginsekten, wie beispielsweise Motten, vorgefunden. Dabei führten 93 Unternehmen eine regelmäßige Schädlingskontrolle durch, 88 davon mit Hilfe eines externen Schädlingsbekämpfers.

In den Betrieben wurde je nach Schweregrad des vorgefundenen Befalls als Maßnahme jeweils mindestens eine Belehrung durchgeführt, die meistens eine Intensivierung der Schädlingsbekämpfung anordnete. Vereinzelt wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 081 vom 10. März ’25 um 13:03 h

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