Vertragsinstallateure

Stadtwerke Troisdorf machen Vertragsinstallateure fit in Sachen Energiewende

(Troisdorf, 24.05.2024) Gemeinsam mit den Energieversorgern sorgen die Elektro-, Gas- und Wasser-Installateure dafür, dass Deutschland wie geplant bis 2045 klimaneutral werden kann. Und weil die Themen so komplex sind und sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig weiterentwickeln, unterstützen die Stadtwerke Troisdorf ihre konzessionierten Vertragsinstallateure mit exklusiven Weiterbildungsangeboten. Zum Info-Abend am 21. Mai 2024 in der Stadthallte Troisdorf mit Expertenvorträgen und fachlichem Austausch kamen diesmal rund 80 Teilnehmer.

Andreas Bönninghausen, Abteilungsleiter Netzvertrieb der Stadtwerke Troisdorf, begrüßte die örtlichen Vertragsinstallateure, die gerne die Gelegenheit für ein zweistündiges fachliches Update nutzten. Ganz oben auf der Agenda standen die neuen gesetzlichen Vorgaben, damit das Stromnetz auch in Zukunft stabil bleibt. Entscheiden dafür sind die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos und andere Verbrauchseinrichtungen, die in Deutschland nur durch konzessionierte Installateure angeschlossen werden dürfen.

Rund 80 Installateure folgten der Einladung der Stadtwerke Troisdorf zu einem exklusiven Informationsabend in der Stadthallte Troisdorf, wo sie zu den komplexen Themen und gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um die Energiewende umfassend aufgeklärt wurden. 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen schützen das Stromnetz
Stadtwerke-Expertin Kerstin Schmitz präsentierte die Neuregelung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und die das Stromnetz vor Überlastungen schützt. Da diese erst kurzfristig im November 2023 beschlossen wurde, gab es viele offene Fragen, die das Stadtwerke-Team beim Infoabend gerne nach aktuellem Sachstand beantwortete.

Seit 1. Januar 2024 müssen alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW (Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen, Klimageräte, Stromspeicher) so angeschlossen werden, dass sie vom Netzbetreiber bei drohender Überlastung gesteuert werden können. In den regulären Haushaltsverbrauch darf dabei nicht eingegriffen werden, der Strom wird also auch künftig zu keinem Zeitpunkt abgeschaltet. Für Bestandsanlagen gelten Sonderregelungen. Nachtstromspeicherheizungen sind von dieser Regelung gänzlich ausgenommen.


Neuanlagen beim Netzanschlussportal anmelden
Stadtwerke-Experte Markus Berghs wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Betreiber steuerbarer Neuanlagen verpflichtet sind, die Verbrauchseinrichtung über das Netzanschlussportal der Stadtwerke Troisdorf GmbH als zuständigem Netzbetreiber anzumelden. Im Gegenzug profitieren Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung von reduzierten Netzentgelten. Hierbei stehen zwei Abrechnungsmodelle zur Wahl, pauschal oder nach Verbrauch. Über 120 Euro jährlich gibt es bei der pauschalen Abrechnungsvariante zurück. Im Zuge der Netzanmeldung reicht der beauftragte Installateur je nach gewähltem Abrechnungsmodul einen Inbetriebsetzungsauftrag ein und ist außerdem erste Anlaufstelle bei Fragen.

Wer eine bereits bestehende steuerbare Anlage über 4,2 kW nach §14a EnWG betreibt, die schon steuerbar ist, kann jederzeit in eins der Abrechnungsverfahren wechseln und so ebenfalls von den reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Höhe der Rückvergütung ist im aktuellen Preisblatt ausgewiesen und wird mit der Jahresverbrauchsrechnung gutgeschrieben.

Kompakte Infos rund ums Heizen
Über die neuen Anforderungen an Heizungsanlagen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG Novelle 2023, § 71) und aktuelle Förderungen informierte Markus Esch, Schornsteinfeger und Energieberater aus Troisdorf. Ein Vortrag von Johannes Grede, Abteilungsleiter Wärmelösungen und Quartiere bei den Stadtwerken Troisdorf, zum Thema Wärmewende und kommunaler Wärmeplanung rundete die Expertenvorträge ab. Mit einem Imbiss, bei dem der fachliche Austausch angeregt fortgesetzt wurde, endete die gelungene Info-Veranstaltung.


Stadtwerke Troisdorf GmbH
Pressemitteilung vom 24. Mai 2024, 12:21 h

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