Baden und Kanufahren an Sieg und Agger?
Ja, aber…!
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Der Sommer ist endlich bei uns im Rhein-Sieg-Kreis angekommen und viele Menschen zieht es jetzt wieder raus in die Natur und auch ans Wasser. Nachvollziehbar! Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises bittet alle Erholungssuchenden, daran zu denken, dass Sieg und Agger mit ihren Uferbereichen Naturschutzgebiete sind.
Kanus, Ruder- oder auch Schlauchboote sind unter bestimmten Voraussetzungen auf den beiden Flüssen erlaubt. Da die Ufer mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit vielen selten gewordenen Arten in hohem Maß schützenswert sind, dürfen sie nicht betreten werden. Bootsanlegestellen sind extra gekennzeichnet.
Zwar ist Baden und Tauchen in der Sieg und der Agger im Allgemeinen verboten, in den „Gewässernahen Erholungsbereichen“ aber dennoch möglich. Diese Zonen sind ausgeschildert. Grillen, Campen, Lagerfeuer und laute Musik sind aber auch dort nicht erlaubt.
Der Ordnungsaußendienst des Rhein-Sieg-Kreises ist in den Naturschutzgebieten des Kreises unterwegs und kontrolliert, ob die dort geltenden Regeln eingehalten werden. Die Teams sprechen Erholungssuchende an, wenn sich diese falsch verhalten und erklären ihnen die jeweilige Situation. In Ausnahmefällen verhängen sie auch Bußgelder.
Allgemein ist Baden in jedem Freilandgewässer zudem mit natürlichen Gefahren verbunden. Fließgewässer im Rhein-Sieg-Kreis sind keine zugelassenen Badegewässer. Eine mögliche Keimbelastung wird daher vom Gesundheitsamt nicht überwacht. Die Nutzung von frei zugänglichen Gewässern durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt daher in deren Eigenverantwortung.
Infos zu den Bootsanlegestellen und den Regeln in unseren Naturschutzgebieten gibt es auf rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln .
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 168 vom 26. Juni 2024, 14:09 h