Security

Sprengstoff, Gewerbe, Finanzanlagenvermittelnde, Security gecheckt
Kreisordnungsamt zieht Bilanz

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Die Aufgaben des Kreisordnungsamtes sind vielfältig – dementsprechend umfangreich fällt auch seine Jahresbilanz aus. Das Team des Ordnungsamtes kümmert sich um Sprengstofferlaubnisse, Maklererlaubnisse, die Überprüfung von Wachpersonen, Gewerbeuntersagungen, Schwarzarbeitskontrolle, Prostituiertenschutz sowie die vielfältigen Aufgaben der Unteren Jagd- und Fischereibehörde.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes stellten im Jahr 2024 unter anderem 18 neue Sprengstofferlaubnisse aus, 60 bestehende Erlaubnisse wurden verlängert und 68 Sprengstoffkontrollen durchgeführt. Jägerinnen und Jäger oder Sportschützinnen und Sportschützen, die ihre Patronen selbst laden, brauchen eine sogenannte Sprengstofferlaubnis.

Bei der Unteren Jagdbehörde können sich Interessierte für die Jägerprüfung anmelden. Diese wird einmal im Jahr im Frühjahr durchgeführt. Die Untere Fischereibehörde organisiert die Fischerprüfung jeweils an mehreren Tagen im Frühjahr und im Herbst. Im Rhein-Sieg-Kreis sind etwa 3.300 Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen registriert. 270 Jagdreviere, 113 Jagd- und 5 Fischereigenossenschaften unterliegen der Aufsicht des Kreisordnungsamtes. 2024 hieß es für 34 Personen nach bestandener Prüfung „Waidmanns Heil“ beziehungsweise für 303 Personen „Petri Heil“.  Insgesamt konnten 1.322 Jagdscheine ausgestellt beziehungsweise verlängert werden.

Auch Personen, die als Maklerinnen oder Makler, Bauträger und in der Wohnimmobilienverwaltung tätig sind, also all diejenigen, denen für Immobilien finanzielle Werte der Kundschaft anvertraut werden, unterliegen der gesetzlichen Aufsicht. Sie benötigen eine Maklererlaubnis; diese wurde 2024 in 62 Fällen erteilt.

Bei Unzuverlässigkeit müssen Gewerbetreibende mit einer sogenannten Gewerbeuntersagung rechnen. Diese wird ausgesprochen, wenn keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden oder die Gewerbetreibenden strafrechtlich in Erscheinung treten, zum Beispiel durch Vorteilsbeschaffung für sich oder ihre Mitarbeitenden. 2024 musste das Kreisordnungsamt 118 Verfahren einleiten und   23 Gewerbeuntersagen aussprechen.

Wachpersonal, das gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen schützt, unterliegt der gesetzlichen Aufsicht durch das Kreisordnungsamt. Das Bewachungsrecht sieht beispielsweise für Wachpersonen von Flüchtlingsunterkünften erhöhte Anforderungen vor. Die Überprüfung der Security geschieht in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei. In 2024 kontrollierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes 282 Männer und Frauen aus dem Bewachungsgewerbe.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 024 vom 20. Januar ’25, 11:17 h

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert