Rotter See Troisdorf:
Keine Gefahr für Menschen
Clostridium botulinum Neurotoxin Typ C als Todesursache bei Wassergeflügel festgestellt
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Am 18. Juli 2026 wurde verendetes Wassergeflügel im Rotter See in Troisdorf geborgen. Die Tiere wurden über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) in Krefeld zum Ausschluss von Tierseuchen eingeschickt. Die Sektion der Tiere und Untersuchung auf das Geflügelpest-, West-Nil- und USUTU-Virus verlief negativ.
Anschließend wurden die Proben an das Friedrich-Löffler-Institut gesandt. Diese sollten auf Clostridium botulinum (Botulismus) untersucht werden. Botulismus ist eine seltene, aber lebensgefährliche Vergiftung.
Nun liegen die Laborergebnisse der genommenen Proben vor: Bei den verendeten Vögeln wurde das Clostridium botulinum Neurotoxin Typ C nachgewiesen. Bei dem Neurotoxin Typ C handelt es sich um ein für Tiere spezifisches Bakterium-Toxin, das vor allem Wasservögel, Geflügel und auch Rinder betreffen kann. Für den Menschen besteht keine Gefahr!
Das stäbchenförmige Bakterium kommt weltweit in der Umwelt vor. Bei idealen Umweltbedingungen (sauerstoffarme Umgebung, passende Temperaturen und ausreichend Nährstoffe) kann das sich vermehrende Bakterium Toxine bilden, die von den Tieren meist über kontaminiertes Wasser und Futter aufgenommen werden. Diese Neurotoxine verursachen Lähmungserscheinungen. Die Tiere haben Schwierigkeiten den Kopf zu heben, sie können weder Futter noch Wasser aufnehmen und sind in einem späteren Krankheitsstadium auch nicht mehr lauf- oder flugfähig. Dieser Zustand führt letztendlich unweigerlich zum Tod.
Zur Risikominimierung aber werden weitere mögliche Kadaver am Rotter See regelmäßig durch die Behörden entfernt, da sie ein ideales Milieu für die Verbreitung von Botulismus darstellen. Das Veterinäramt macht darauf aufmerksam, folgende grundlegende Hygieneregeln einzuhalten:
· Verstorbene oder erkrankte Tiere dürfen auf keinen Fall berührt und selbständig entnommen werden
· Hunde von Kadavern fernhalten und darauf achten, dass die Tiere nicht aus dem See trinken
Im Übrigen besteht laut der 6. Änderung zur Satzung über die Nutzung der Naherholungsanlage Rotter See der Stadt Troisdorf vom 15.06.2023 die Leinenpflicht für Hunde sowie ein Fütterungsverbot von Wasservögeln. Beide Verstöße führen bei Feststellungen zur Einleitung von Bußgeldverfahren durch die Stadt Troisdorf, die mit einer Geldbuße bis 500 Euro geahndet werden können.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 224 vom 20. August ’26 um 12:40 h





Users Today : 157
Views Today : 688
Who's Online : 6