Leitstellengebühren

Kreistag beschließt Neukalkulation der Rettungsdienst- und Leitstellengebühren

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Mitglieder des Kreistags haben in ihrer aktuellen Sitzung im Siegburger Kreishaus (4.12.2025) die Satzungen zur Neukalkulation der Rettungsdienst- und Leitstellengebühren des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen. Die erste Satzung umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 und die zweite Satzung tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Städte Siegburg, Troisdorf, Hennef, Niederkassel, Königswinter und Lohmar sind selber Träger einer Rettungswache und beschließen somit eigene Satzungen.

Die Neukalkulation der Gebühren wurde notwendig, da die Kosten für Rettungsdienst und Leitstelle in den letzten Jahren gestiegen sind. Grund hierfür sind u. a. eine höhere Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen, neu eingerichtete Notarztstandorte, Lohnkostensteigerungen für das Rettungsfachpersonal sowie erhebliche Investitionen des Rhein-Sieg-Kreises in neue Rettungswachen und Rettungsmittel, die entsprechend des vom Kreistag beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplans getätigt werden mussten, um den gesetzlichen Anforderungen, wie zum Beispiel Einhaltung der Hilfsfristen, gerecht zu werden.

Paradigmenwechsel der Krankenkassen
Bisher erfolgte die Abrechnung der Gebühren bei gesetzlich Versicherten in der Regel unmittelbar mit den Krankenkassen als Kostenträger. Jetzt erkennen die Krankenkassen die Gebühren bspw. für den Einsatz der Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Notärzte, Krankentransporte nicht mehr wie gewohnt an. Stattdessen werden die Krankenkassen voraussichtlich die Leistungspflicht zur Übernahme der Kosten von Rettungsdiensteinsätzen gegenüber ihren Versicherten auf reduzierte Festbeträge beschränken. Die Erfahrungen anderer Kommunen in NRW zeigen, dass die Festbeträge der Krankenkassen sich häufig auf circa 70 Prozent des Gebührensatzes belaufen. Wie hoch die pauschalen Festbeträge für den Rhein-Sieg-Kreis sein werden, steht jedoch noch nicht fest. Das Verfahren der Kostenträger zur Ermittlung der Festbeträge ist intransparent.

Konsequenz der geänderten Praxis der Krankenkassen ist, dass der Rhein-Sieg-Kreis gehalten ist, die von den Krankenkassen nicht erstatteten Gebührenanteile den transportierten Patientinnen und Patienten in Rechnung zu stellen. Denn nach dem Gesetz in Nordrhein-Westfalen sind diese Gebührenschuldner.

Die Kosten für sogenannte Fehleinsätze, also Einsätze bei denen kein Patient transportiert wird, sollen nach Ansicht der Krankenkassen nunmehr in Gänze vom Rhein-Sieg-Kreis getragen werden. Als Beispiel seien hier Einsätze erwähnt, bei denen kein Patient vor Ort angetroffen wird, aus verschiedenen Gründen kein Transport in ein Krankenhaus stattfindet oder die Anfahrt des Rettungswagens abgebrochen wird, weil ein anderer Rettungswagen frei wird und dieser nun schneller den Notfallort erreichen kann.  Dieses Vorgehen der Kostenträger ist mit der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 5 des Rettungsgesetzes in NRW nicht vereinbar und daher nicht akzeptabel.

„Die Krankenkassen vollziehen einen Paradigmenwechsel bei der Abrechnung und steigen aus der bisher verlässlichen und etablierten Praxis aus; die Krankenkassen verlassen den bisherigen Konsens, wonach die von den Kreisen in Rechnung gestellten Gebühren von den Krankenkassen bisher immer in voller Höhe bezahlt wurden. Jetzt sollen für die Einsätze nur noch Festbeträge erstattet werden, die für uns nicht kostendeckend sind. Die Erstattung nur noch pauschaler Festbeträge trifft besonders die Landkreise und insbesondere den großen, ländlich geprägten Rhein-Sieg-Kreis, in dem lange Fahrwege, lange Einsatzzeiten im Verhältnis zu einer zwangsläufig geringeren Anzahl abrechnungsfähiger Einsatzfahrten je Rettungsfahrzeug die Gebühren nach oben treiben“, stellt Landrat Sebastian Schuster fest.

„Dieser Paradigmenwechsel der Krankenkassen darf nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. Wir sind weiterhin für Gespräche mit den Krankenkassen offen“, betont Landrat Sebastian Schuster. „Wer den Rettungsdienst benötigt, und die 112 wählt, sollte nicht wegen möglicher Kosten zögern müssen“, stellt Landrat Sebastian Schuster klar.

Bürgerinnen und Bürger sollen Gebührenbescheide an die Krankenkasse als Kostenträger weiterreichen
„Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich an ihre Krankenkasse wenden, wenn sie einen Gebührenbescheid des Rhein-Sieg-Kreises über die seitens der Krankenkasse nicht erstatteten Gebührenanteile erhalten, damit die Krankenkasse als Kostenträger diese Gebühren übernimmt“, betont Dr. Michael Rudersdorf, Dezernent für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises.

Die Situation im Rhein-Sieg-Kreis ist kein Einzelfall. Dies ist ein Landes- und Bundesproblem. Der Paradigmenwechsel der Krankenkassen in der Gebührenabrechnung war Thema im jüngsten Ausschuss für Bevölkerungsschutz beim Landkreistag NRW. „Der Landkreistag fordert die Landesregierung NRW auf, dringend auf die Kassen einzuwirken und eine Lösung zu erzielen, damit die Notfalleinsätze für die Bevölkerung weiterhin kostenfrei bleiben“, darauf weist Landrat Sebastian Schuster hin. Zudem sei auch der Bund gefordert, und solle im Sozialgesetzbuch klarstellen, dass ein zu erstattender Rettungseinsatz auch eine Behandlung vor Ort beinhaltet.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 386 vom 05. Dezember ’25 um 10:58 h

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