Schutz für´s Rheinufer, für die Rheinaue, Lachse, Kiebitz und Lerche
Offenlage Änderung des Landschaftsplans Nr. 1 „Niederkassel“
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Bürgerinnen, Bürger und Interessierte haben jetzt die Möglichkeit, den aktuell überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Landschafsplans Nr. 1 „Niederkassel“ einzusehen.
Die Änderung dient der Modernisierung und Harmonisierung des Landschaftsplans an aktuelle Regelungen. Der Landschaftsplan Nr. 1 „Niederkassel“ (LP 1 „Niederkassel“) enthält wichtige schutzbedürftige Fauna und Flora. Besonders hervorzuheben ist der Erhalt der natürlichen Überschwemmungsdynamik an einem Abschnitt des Rheinufers innerhalb des Naturschutzgebiets „Lülsdorfer Weiden“. Der hier vorhandene landseitige Deich zeichnet sich durch artenreiches Grünland aus. In den „Lülsdorfer Weiden“ finden sich typische Ufervegetationen wie Stauden, Röhricht sowie Brut,-Rast- und Nahrungsräume für Wasservögel. Lachs, Steinbeißer, Maifisch tummeln sich in diesem europäischen NATURA 2000-Schutzgebiet. Zusammen mit dem Rheidter Werth bilden die „Lülsdorfer Weiden“ einen besonderen Biotopverbund entlang des Rheins. Auch beinhaltet der LP 1 „Niederkassel“ die wertvolle Feldflur, die Heimat für besonders schützenswerte Vögel wie den Kiebitz oder die Lerche ist.
Nach einer ersten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger der öffentlichen Belange wurde der aktuelle Entwurf erarbeitet. Auch jetzt ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erwünscht. Die öffentliche Bekanntmachung mit dem Text und den Karten des Vorentwurfs des Landschaftsplanes kann wie folgt eingesehen werden:
Auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter rhein-sieg-kreis.de/öffentliche-bekanntmachung . Beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Raum 7.30 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache unter 02241 13 2508. Auch ist diese über das Portal „Beteiligung NRW“ beteiligung.nrw.de möglich.
In der Zeit vom 25. August 2025 bis einschließlich zum 10. Oktober 2025 können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Hierfür steht ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung. Schriftlichen Anregungen können auch postalisch oder zur Niederschrift beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorgebracht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per E-Mail an lp1-offenlage@rhein-sieg-kreis.de
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 265 vom 22. August ’25 um 10:35 h