Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Bis Montag, 20. Januar 2025, können im Siegburger Kreishaus die Kreiswahlvorschläge für die diesjährige Bundestagswahl eingereicht werden. Am Freitag, 24. Januar 2025, entscheidet dann der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 96 und 97 unter Vorsitz von Kreisdirektorin Svenja Udelhoven als stellvertretende Kreiswahlleiterin in öffentlicher Sitzung, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Sitzung des Kreiswahlausschusses am Freitag, 24. Januar 2025, um 9:00 Uhr im Siegburger Kreishaus, Raum Sieg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, eingeladen.
Gewählt wird im Rhein-Sieg-Kreis am Sonntag, 23. Februar 2025, in den Wahlkreisen 96 (Rhein-Sieg-Kreis I) mit den Kommunen Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck und 97 (Rhein-Sieg-Kreis II) mit den Städten und Gemeinden Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 025 vom 20. Januar ’25, 11:22 h