Vor neuem Kindergartenjahr:
Gesundheitsamt erinnert an Nachweispflicht b. Masern
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Sie sind mehr als einfach nur eine Kinderkrankheit: Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten auch zu schweren Komplikationen führen kann.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises erinnert in diesem Zusammenhang an die Nachweispflicht. Diese ist in dem seit 2020 geltenden Masernschutzgesetz festgeschrieben.
Diese Nachweispflicht über eine Masernschutzimpfung oder über eine überstandene Maserninfektion gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten oder betreut werden. Hierzu zählen neben Kitas, Horten und bestimmten Formen der Kindertagespflege beispielsweise auch Schulen, andere Ausbildungseinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylsuchende.
Für die Aufnahme von Kleinkindern in verschiedene Betreuungseinrichtungen bedeutet dies: Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis aufgenommen werden, Kinder unter zwei Jahren müssen mindestens eine Masernschutzimpfung oder eine Immunität gegen Masern nachweisen können. Kinder ab zwei Jahren benötigen für eine Aufnahme zwei Maserschutzimpfungen oder den Nachweis über eine überstandene Maserninfektion.
„Nach zwei Impfungen ist der Impfschutz vollständig, er hält ein Leben lang“, sagt Dr. Rainer Meilicke, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes. „Ziel des Masernschutzgesetzes ist es, Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen.“
Falls Eltern keinen der benötigten Nachweise vorlegen, müssen die Betreuungseinrichtungen das Gesundheitsamt informieren. Dieses kann Müttern und Väter zu einer Beratung einladen. Zudem prüft es, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden muss.
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95 Prozent der Menschen eine Immunität gegen Masern – durch Impfung oder durch eine durchgemachte Erkrankung – haben. In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind.
Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Bei einer Erkrankung können schwere Komplikationen auftreten, insbesondere bei Kindern unter 5 Jahren und Erwachsenen. Hierzu zählen Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfälle, in selteneren Fällen auch Gehirnentzündungen (1 pro 1000-2000 Fälle).
Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ist eine Spätfolge und tritt im Durchschnitt nach 7 Jahren auf (1 pro 10.000-100.000 Fälle). Für die Patientinnen und Patienten endet sie meist tödlich.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 202 vom 25. Juni ’25 um 10:13 h