Grundsteuer B

Grundsteuer B soll weiter gesenkt werden
SPD, Grüne, FDP, Linke und Die Fraktion planen Entlastung für Troisdorfer:innen um rund 4 Prozent ab 2025

Die Troisdorfer Ratsmehrheit aus SPD, Grünen, FDP, Die Linke und Die Fraktion hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, dass die Grundsteuer B zum 01.01.2025 nochmals um fast 4 Prozent gesenkt werden soll. Damit wird der bisherige Kurs fortgesetzt: Eigentümer:innen, Mieter:innen und Gewerbetreibende werden spürbar entlastet. Gleichzeitig setzt die Ratsmehrheit ein positives Signal für die Gewerbetreibenden und hält die Gewerbesteuer stabil bei 500 Punkten.

Möglich wurde dies durch eine massive Verbesserung der städtischen Finanzen gegenüber der Finanzplanung 2022 und dem Haushaltsentwurf Ende 2023, als für das Jahr 2023 noch ein Defizit von knapp 20 bzw. 7 Millionen Euro prognostiziert wurde. Inzwischen ist klar: Das Haushaltsjahr 2023 konnte mit einer „schwarzen Null“ abgeschlossen werden. Da der Entwurf für den Doppelhaushalt 2024/2025 jedoch auf besonderes Betreiben des Bürgermeisters erst Ende 2023 eingebracht wurde und erst im März dieses Jahres beschlossen werden kann, sind die Grundsteuerbescheide für 2024 bereits rechtskräftig verschickt. Dies rückgängig zu machen, wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Bereits in der Vergangenheit haben SPD, Grüne, FDP, Die Linke und Die Fraktion finanzielle Spielräume genutzt, um die Troisdorfer:innen nicht weiter zu belasten oder sogar zu entlasten. So wurde die Grundsteuer B im Doppelhaushalt 2021/2022 bei 590 Punkten stabil gehalten, obwohl der Bürgermeister einen Anstieg auf 823 Punkte prognostiziert hatte. Und im Jahr 2023 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B entgegen der Planung des Bürgermeisters sogar von 590 auf 555 Punkte gesenkt. Damit hat Troisdorf bereits jetzt den Spitzenplatz mit der niedrigsten Grundsteuer B im Rhein-Sieg-Kreis eingenommen. Dieses niedrige Niveau kann aufgrund des besonnenen, verantwortungsvollen und vorausschauenden Umgangs der Ratsmehrheit mit den städtischen Finanzen auch für das Jahr 2024 gehalten werden.

Für das Jahr 2025 wird eine Neuberechnung der Grundsteuer wirksam. Da die hierfür maßgeblichen Daten noch nicht vorliegen, kann der konkrete Hebesatz ab dem 1. Januar noch nicht benannt werden. Die Troisdorfer Kooperation hat daher im Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung aufgefordert, den neuen Hebesatz so zu kalkulieren, dass er insgesamt aufkommensneutral ist und zusätzlich die Senkung der Grundsteuer B um rund 4 Prozent umgesetzt wird.

Die Ratsmehrheit fordert den Bürgermeister zudem auf, den transparenten und bürgerfreundlichen Weg des Stadtrates ohne eigene populistische Profilierung umzusetzen. In der Vergangenheit hat der Bürgermeister im Stadtrat stets gegen eine Grundsteuersenkung gestimmt und das gegen ihn erzielte Ergebnis im Nachhinein als eigene Leistung verkauft.


Zum Hintergrund: Grundsteuer B
Auf die vom Finanzamt ermittelten neuen Einheitswerte hat die Stadt keinen Einfluss. Die Fraktionen haben von vielen Betroffenen gehört, dass sie aufgrund von Wertsteigerungen ihrer bebauten Grundstücke oder Eigentumswohnungen einen zum Teil deutlich höheren Einheitswert zugeteilt bekommen haben und dadurch steigende Grundsteuerausgaben befürchten.

Nach Aussagen des Städtetages NRW vom 7.2.2024 warnt dieser seit zwei Jahren davor, dass die tatsächlichen Auswirkungen der Grundsteuerreform selbst bei Aufkommensneutralität einseitig Wohngrundstücke deutlich stärker belasten, während Nichtwohngrundstücke (überwiegend Gewerbe) teilweise stark entlastet werden.

Die Ratskooperation von SPD, Grünen, FDP, Die Linke und Die Fraktion unterstützt daher die Forderung des Städtetages NRW, die so genannte „Grundsteuermesszahl“, die zwar zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenziert, aber mit 0,31 Promille für Wohn- und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke nur minimal wirksam ist, deutlich zu verändern. Laut Städtetag haben die Bundesländer Saarland und Sachsen damit bereits systembedingte Mehrbelastungen für Wohngrundstücke verhindert. Dies sollte auch für Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.

Die zukünftigen Schritte

  • neue Troisdorf-spezifische Daten des Finanzamts im Zuge der Grundsteuerreform
  • Vergleich des neuen Gesamtaufkommens ab 2025 mit der bisherigen Planung/Prognose für 2025
  • Angleichung des Alt-Aufkommens mit dem Neu-Aufkommen
  • Ergebnis der Angleichung minus 3,61% zum 01.01.2025


SPD Troisdorf
Pressemitteilung vom 27. Februar 2024, 10:11 h

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert