Grillsaison

Die Grillsaison hat begonnen
Gesundheitstipps vom Amt für Lebensmittelüberwachung

Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Wie beim Kochen in der Küche sollten auch beim Grillen im Freien hygienische Standards eingehalten werden. Das Amt für Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises gibt auch für die jetzt gestartete Grillsaison Gesundheitstipps für ein unbeschwertes Grillvergnügen.

Zum Anzünden eines Kohlegrills sollten Grillanzünder verwendet werden. Spiritus oder Benzin sind ungeeignet – beides ist gesundheitsschädlich und birgt auch das Risiko eines Brandes! Das Grillgut sollte erst aufgelegt werden, wenn die Kohle durchgeglüht ist. Alternativ kann ein Elektro- oder Gasgrill benutzt werden.

Kühlungsbedürftiges Grillgut muss bis zur Verwendung gut gekühlt werden und sollte erst kurz vor dem Grillen aus dem Kühlschrank oder der Kühlbox genommen werden. Wichtig dabei ist, nicht nur das Grillfleisch, sondern auch beispielsweise mariniertes Gemüse nicht direkt auf den Rost zu legen. Es sollten Gefäße aus Edelstahl, Keramik oder Emaille oder beschichtete Aluschalen verwendet werden, denn wenn der Fleischsaft oder die Marinade in die Glut tropft, entsteht Rauch, der krebserregende Stoffe enthält.

Wenn das Grillgut nicht auf dem Grill liegt, verbrennt es auch nicht so schnell. Die meisten Einmal-Grillschalen bestehen aus unbeschichtetem Aluminium, worüber geringe Mengen hiervon mit der Nahrungsmittelaufnahme in den menschlichen Körper gelangen können. Daher sollten diese nicht benutzt werden.

Fleisch und Würstchen sollten durchgegart sein! Dies gilt besonders für Geflügel- und Schweinefleisch. Es braucht aber nur so lange wie nötig erhitzt zu werden. Vor dem Verzehr sollten verbrannte Stellen unbedingt abgeschnitten werden, denn darin sind Schadstoffe enthalten. Gepökeltes Fleisch, wie Kasseler oder Leberkäse, sollte gar nicht gegrillt werden, da durch die Erhitzung krebserregende Nitrosamine entstehen können.

Fertig Gegrilltes sollte zum Schutz vor Bakterien auf einen sauberen Teller gelegt werden. Auf keinen Fall sollte es wieder auf die Platte gelegt werden, auf der vorher das rohe Grillfleisch lag – nur so kann eine Übertragung von Bakterien vermieden werden.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 1509 vom 09. Mai ’25 um 11:18 h

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