Einwegverpackungssteuer

GRÜNE begrüßen die Zustimmung zur kommunalen Einwegverpackungssteuer

Mit dem zustimmenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung einer kommunalen Einwegverpackungssteuer ist der Weg dafür auch in Troisdorf frei. Hierzu Thomas Möws, Fraktionsvorsitzender: „Jede und jeder hat sich über die Müllberge von Pappschachteln, Blechdosen und dergleichen aufgeregt. Wir GRÜNEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches der Stadt nunmehr erlaubt, eine Steuer auf Einwegverpackungen zu erheben.

Wir GRÜNEN wollen dabei die Gastronomen und Kundinnen und Kunden mitnehmen. Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden wir mit dem Start der Steuer ab dem 01.01.2027 einen großzügigen Vorlauf einplanen, der es erlaubt, im Vorfeld durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit Troisdorferinnen und Troisdorfer mitzunehmen, der er es erlaubt, in ganz Troisdorf ein einheitliches Mehrwegsystem einzuführen, der er es erlaubt, mit einem großzügigem Förderprogramm den Ein- und Umstieg wirtschaftlich tragfähig zu begleiten.“

In Troisdorf hatte es bereits im November 2023 auf Antrag der GRÜNEN und der FRAKTION erste Vorüberlegungen hinsichtlich der Personalkosten und der grundsätzlichen Rahmenbedingungen gegeben. Die Verwaltung kann daher die Satzung der Modellkommune Tübingen rechtzeitig umsetzen ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand. Die Stellen können mit der späteren Einführung der Steuer rechtzeitig besetzt, die Öffentlichkeitskampagne frühzeitig und umfassend gestartet werden.

„Wir GRÜNEN bedauern, dass die bislang geltende Verpflichtung, Mehrwegverpackungen anzubieten noch nicht den gewünschten Effekt einer höheren Mehrwegquote erreicht hat. Wir gehen aber fest davon aus, dass nun mit der Einwegverpackungssteuer ein Lenkungseffekt erreicht wird, der zu einem Mehr an Mehrweg führen wird.“


Grüne – Troisdorf

Pressemitteilung vom 23. Januar ’25 um 17:19 h

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