E-Scooter-Fahrer in Troisdorf und Sankt Augustin unter Drogeneinfluss
– Ermittlungsverfahren eingeleitet
Troisdorf / Sankt Augustin (ots)
Am Donnerstag (31. Juli) stellten Polizeibeamte in Troisdorf und Sankt Augustin zwei E-Scooter-Fahrer fest, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter dem Einfluss von Drogen standen und zudem ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs waren.
Gegen 04:00 Uhr fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiwache Troisdorf ein E-Scooter-Fahrer auf, der in Schlangenlinien über die Aggerstraße fuhr. Bei der Kontrolle des 28-jährigen Troisdorfers bemerkten die Beamten, dass an dem Elektrokleinstfahrzeug kein vorgeschriebenes Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem ergaben sich Hinweise auf einen vorausgegangenen Drogenkonsum. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Am Nachmittag, gegen 16:45 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiwache Sankt Augustin einen 27-jährigen E-Scooter-Fahrer auf der Siegstraße im Ortsteil Menden. Auch an diesem Fahrzeug fehlte das erforderliche Versicherungskennzeichen. Auf Nachfrage gab der Sankt Augustiner an, am Vorabend Drogen konsumiert zu haben – ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte dies. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Hinweise der Polizei:
Hier nochmal in aller Kürze die Regeln zum Fahren von E-Rollern: – Mindestalter 14 Jahre, – Alkoholgrenzen wie beim Autofahren, unter Drogeneinfluss ist die Fahrt verboten – nur eine Person auf dem E-Roller, – Fahren auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Wenn keiner vorhanden ist, auf der Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu! – E-Roller brauchen eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherung. (Re)
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung vom 01. August ’25 um 12:05 h