Direktkandidaten

16 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den zwei Wahlkreisen des Kreises
Bundestagswahl 2025

Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 96 und 97 des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am Freitag, 24. Januar 2025, in jedem Wahlkreis acht Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen.

Die Zulassung erfolgte nach § 26 Abs. 1 S. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) unter der Bedingung, dass die Landesliste der jeweiligen einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird.

Zugelassen wurden folgende Kreiswahlvorschläge:

Wahlkreis 96 – Rhein-Sieg-Kreis I
Eitorf, Hennef, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck

  • Sebastian Hartmann, Bornheim, SPD
  • Elisabeth Winkelmeier-Becker, Siegburg,CDU
  • Rebecca Stümper, Siegburg, GRÜNE
  • Niko Gräfrath, Much, FDP
  • Tobias Ebenberger, Lohmar, AfD
  • Jason Pascal Osterhagen, Solingen, Die Linke
  • Martin Wunschock, Niederkassel, FREIE WÄHLER
  • Marcel Landsberg, Königswinter, Volt

Wahlkreis 97 – Rhein-Sieg-Kreis II
Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim, Rheinbach, Sankt Augustin, Swisttal und Wachtberg

  • Ute Krupp, Rheinbach, SPD
  • Dr. Norbert Röttgen, Königswinter, CDU
  • Moritz Wächter, Alfter, GRÜNE
  • Nicole Westig, Bad Honnef, FDP
  • Roger Beckamp, Windeck, AfD
  • Heinz-Peter Schulz, Bornheim, Die Linke
  • Dr. Michael Stehr, Troisdorf, FREIE WÄHLER
  • Valeska Huland, Bornheim, Volt

Die Kreiswahlvorschläge der Parteien PIRATEN und Volksabstimmung sowie eines Einzelbewerbers wurden wegen fehlender Unterlagen beziehungsweise nicht ausreichender Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen beziehungsweise sich gewöhnlich aufhalten. Hinzu kommen auf Antrag bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen im Ausland lebende Deutsche.

Bei der Bundestagswahl gilt das Zwei-Stimmen-Wahlrecht: Die Erststimme wird für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Wahlkreis, die Zweitstimme für die Landesliste der favorisierten Partei abgegeben.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 042 vom 28. Januar ’25 um 11:47 h

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