Bonn-Berlin Vertrag

Bonn-Berlin Vertrag nicht für Profilierung missbrauchen

Troisdorf, 12.1.2024 – „Beim Bonn-Berlin Vertrag geht es nicht um Entschädigungszahlungen vom Bund, wie sie nach dem Umzugsbeschluss erforderlich waren. Vielmehr wird angestrebt, mit dem Bund eine Vereinbarung zu treffen, um die in der Region Bonn einzigartig gebündelten Stärken und Exzellenzcluster gezielt zu nutzen und im gesamtstaatlichen Interesse weiter auszubauen“, so Sebastian Hartmann.

„Auf Basis des Berlin-Bonn-Gesetzes hat die Region Bonn/Rhein-Sieg ein zukunftsorientiertes eigenständiges Profil geschaffen und ausgeprägte Potenziale entwickelt, die allesamt im nationalen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Es gilt, dieses Kompetenzzentrum für Deutschland zu sichern und weiterzuentwickeln,“ erklärt Sebastian Hartmann, nachdem wieder Forderungen nach einem endgültigen Regierungsumzug von Bonn nach Berlin laut wurden.

Bezüglich der finanziellen Aspekte erläutert Hartmann: „Nach Angaben der Bundesregierung belaufen sich die jährlichen Kosten durch die Aufteilung von Bonn und Berlin auf ca. 10 Millionen Euro. Dies bedeutet in den nächsten 50 Jahren Kosten von ca. 500 Mio. Euro. Der geplante Umzug von sechs Ministerien in den kommenden Jahren erscheint angesichts der bekannten Baukosten im öffentlichen Sektor dafür kaum realisierbar.

Der nicht umgesetzte Neubau des Finanzministeriums wurde auf Kosten zwischen 600 und 800 Millionen Euro geschätzt.“


Sebastian Hartmann, MdB

Pressemitteilung vom 12. Januar 2024, 14:42 h

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