Alkohol und Karneval

Alkohol und Karneval
– für Jugendliche eine oft problematische Kombination

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Die heiße Phase des Karnevals steht vor der Tür und vor diesem Hintergrund appelliert das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises an die Jugendlichen, beim Feiern den Alkohol lieber stehen zu lassen. Auch Eltern und Veranstalter sollten darauf achten, dass Teenager und Jugendliche keinen leichtsinnigen Umgang mit Alkohol pflegen. „Jugendliche wollen an Karneval feiern und Spaß haben und das sollen sie auch unbedingt“, sagt die Leiterin des Kreisjugendamtes, Beate Schlich.  „Gut wäre es, wenn die Feiernden auch gegenseitig aufeinander achten, um helfen zu können, wenn jemand in Not gerät.“

„Die jungen Menschen unterschätzen oft die Wirkung von Alkohol, die Folge kann eine lebensgefährliche Alkoholvergiftung sein“, so Beate Schlich. Das Jugendamt hat das Kindeswohl ganzjährig im Auge. Doch in der Karnevalszeit gibt es besondere Dinge zu beachten, so zum Beispiel das Thema „Alkohol und Jugendschutz“.

Für die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche gibt es klare Richtlinien: Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt, Schnaps und andere „harte“ Spirituosen ab 18 Jahren. Das gilt für den Verkauf auf der einen Seite – aber auch für das Verteilen von Alkohol bei Karnevalszügen. Bei alkoholischen Mischgetränken, den so genannten Alcopops kommt es auf die Zusammensetzung an, in der Regel sind auch sie erst ab 18 Jahren gestattet.

Das Kreisjugendamt appelliert auch an alle Eltern: „Auch sie sollten die bestehenden gesetzlichen Regeln kennen und mit den Jugendlichen besprechen“, sagt Beate Schlich. „Als Erziehungsberechtigte sollten sie auch über den Aufenthaltsort ihrer Kinder informiert und per Handy selbst notfalls erreichbar sein.“ Bei Problemen von Teenagern oder Jugendlichen werden Polizei und Rettungskräfte versuchen, die Eltern zu kontaktieren.

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Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 029 vom 30. Januar 2024, 15:44 h

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