Amt für Sicherheit und Ordnung:
Stille Feiertage im November
Im November erinnern wir uns an die Verstorbenen und gedenken ihrer an den sogenannten „Stillen Feiertagen“. In diesem Jahr sind Allerheiligen am 1. November, Volkstrauertag am 16. November und Totensonntag am 23. November. Gemäß dem Feiertagsgesetz NRW sind an diesen Tagen bestimmte öffentliche Aktivitäten zwischen 5:00 und 18:00 Uhr untersagt.
Das Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Troisdorf weist auf folgende Regelungen hin:
- Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind an den Stillen Feiertagen nicht gestattet (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
- Sportliche Veranstaltungen, einschließlich Pferderennen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, sind ebenfalls untersagt (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
- Der Betrieb von Spielhallen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten sind an diesen Tagen untersagt (am Volkstrauertag bis 13:00 Uhr).
- Musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen sind nicht erlaubt.
- Alle weiteren öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanzveranstaltungen, dürfen nicht stattfinden.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Die Stadt Troisdorf bittet alle Bürger*innen, sich an diese Regelungen zu halten, um den ruhigen und besinnlichen Charakter dieser Feiertage zu wahren.
Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 524/2025 vom 29. Oktober ’25 um 15:13 h