BAföG

Nicht nur für Studierende:
BAföG können auch Schülerinnen und Schüler beantragen

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Nicht nur Studierende einer Hochschule, sondern auch Schülerinnen und Schüler können finanzielle Unterstützung erhalten. Entscheidend ist die Schulform, also die Art der schulischen Ausbildung. Anspruch auf BAföG haben alle, die mit ihrer Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch beim Besuch einer allgemeinbildenden Schule ab der 10. Klasse ein BAföG-Anspruch. Gegebenenfalls können Schülerinnen und Schüler auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten.

Die Förderung ist in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig. Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Auch Einkommen aus Minijobs werden nicht auf die Förderung angerechnet.

Im Jahr 2024 bezogen im Bereich des Rhein-Sieg-Kreises 599 Schülerinnen und Schüler BAföG, insgesamt wurde ihnen eine Summe von rund 2.451.000 Euro ausbezahlt.

Während Studentinnen und Studenten den BAföG-Antrag über die Studierendenwerke stellen, ist für Schülerinnen und Schüler der Rhein-Sieg-Kreis zuständig – sofern deren Eltern im Kreisgebiet leben. Weitere Informationen gibt es hier: rhein-sieg-kreis.de/bafoeg


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 249 vom 07. August ’25 um 10:01 h

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