„Schatzsuche“ nur mit Genehmigung
– Rhein-Sieg-Kreis als Obere Denkmalbehörde zu
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Mit dem Frühling startet im Rhein-Sieg-Kreis jetzt auch wieder die „Schatzsuchersaison“. Die Obere Denkmalbehörde des Kreises weist zum Internationalen Denkmaltag am 18. April 2025 darauf hin, dass für die Suche mit Metallsonden eine Grabungserlaubnis nach § 15 Denkmalschutzgesetz benötigt wird.
„Bevor sich Hobbyarchäologinnen und -archäologen auf die Schatzsuche machen, sollte der Weg über die Kreisverwaltung führen“, sagt die Leiterin des Amtes für Schule, Bildung, Kultur und Sport, Brigitte Böker. „Ohne Genehmigung geht das nicht.“ Das Gleiche gilt auch für Magnetangeln.
„Gemeinsam mit den Fachleuten des Landschaftsverbandes stellen wir dadurch sicher, dass bestimmte Standards eingehalten werden und Bodendenkmäler keinen Schaden nehmen. Eine Erlaubnis bekommt nur, wer sich an die Regeln hält.“ Deshalb ist neben einem persönlichen Gespräch mit der Außenstelle des Landschaftsverbandes Rheinland in Overath ein schriftlicher Antrag mit verbindlichen Erklärungen notwendig. Ihm muss ein Plan mit dem gewünschten Suchgebiet beigefügt werden. Nach erteilter Grabungserlaubnis werden nicht nur die Antragstellenden über die Erlaubnis informiert, sondern auch die Unteren Denkmalbehörden in den Städten und Gemeinden, auf deren Gebiet die Suche stattfinden soll. Sondengängerinnen und Sondengänger müssen die Erlaubnis während der Suche dabeihaben und bei möglichen Kontrollen auch aushändigen.
Wenn die Hobbyarchäologinnen und -archäologen tatsächlich einen wertvollen Fund machen, dann dürfen sie ihn nicht einfach behalten. Laut Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen werden bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler sowie sonstige Fundstücke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung Eigentum des Landes. Das gilt auch bei einem zufälligen Fund. Finderinnen und Finder sind verpflichtet, den „Schatz“ zu melden. „Sofern der Fund nicht auf unerlaubten Nachforschungen beruht, besteht die Chance einer Belohnung“, so Brigitte Böker.
Die Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde kostet 75 Euro. Wie lange sie gültig ist, hängt von der Erfahrung der Besitzerin beziehungsweise des Besitzers ab.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 126 vom 15. April ’25 um 10:56 h