Jagdscheine

Jagdscheine:
Längere Bearbeitungszeiten – Anträge frühzeitig stellen

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Wer jetzt einen Jagdschein beantragt oder verlängert haben möchte, muss mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit rechnen. Hintergrund sind die zum 31.10.2024 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen im Jagd- und Waffenrecht.

Zwar werden die Jagdscheine weiterhin von der Unteren Jagdbehörde erteilt, doch die Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung erfolgt jetzt, je nach Wohnort, durch die Waffenbehörden der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises oder des Polizeipräsidiums Bonn. Zudem wurden die Prüfungsanforderungen verschärft, und es müssen digitale Schnittstellen neu definiert werden.

Deshalb sollten notwendige Anträge frühzeitig gestellt werden! Diese werden ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde entgegengenommen. Eine persönliche Beantragung ist weiterhin, nur mit Terminreservierung per E-Mail an jagd-fischerei@rhein-sieg-kreis.de , möglich.

Empfohlen wird eine Zusendung der Unterlagen entweder per Post an den Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat – Jagd- und Fischereibehörde, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, oder digital über das online-Serviceportal des Rhein-Sieg-Kreises über rhein-sieg-kreis.de/jagdschein. Die Untere Jagdbehörde bittet, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen.

Die Geltungsdauer von Jagdscheinen liegt zwischen einem und drei Jahren. Pro Jahr werden erfahrungsgemäß rund 1.100 Anträge bearbeitet. Insgesamt haben im Rhein-Sieg-Kreis rund 3.300 Bürgerinnen und Bürger einen gültigen Jagdschein.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 336 vom 02. Dezember 2024, 15:56 h

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