Feierliche Einbürgerung

Feierliche Einbürgerung im Siegburger Kreishaus

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Landrat Sebastian Schuster und Ludwig Neuber, Neubürgerbeauftragter des Kreistags, begrüßten jetzt in festlichem Rahmen die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises.

Interessierte Gäste waren dieses Mal 15 Schülerinnen und Schüler im Alter von 7 bis 9 Jahren der 3. und 4. Klasse der Verbundschule an der Sieg aus Windeck. Im Rahmen der Projektwoche „Demokratie in Europa“ erlebten sie eine Einbürgerungsfeier des Rhein-Sieg-Kreises.

Einbürgerung mit Schulklasse
Rhein-Sieg-Kreis

Landrat Sebastian Schuster und Neubürgerbeauftragter Ludwig Neuber freuten sich, die zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger wieder persönlich begrüßen zu können: „Sie erhalten heute staatsbürgerliche Rechte“, so Landrat Schuster. „Damit verbunden sind aber auch Pflichten. Wir müssen alle gemeinsam dafür eintreten, dass diese Rechte auch erhalten bleiben. Deshalb meine Bitte: Gehen Sie wählen! Gestalten Sie unsere Demokratie mit!“

Die meisten der zukünftigen Neubürgerinnen und Neubürger hatten bereits die Zusicherung auf Einbürgerung erhalten. Brauchten Sie bislang zusätzlich noch die Entlassung aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, ist diese Voraussetzung mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz zum 27. Juni 2024 entfallen. Deshalb können sie kurzfristig jetzt ihre Einbürgerungsurkunden in Empfang nehmen.

Kurz vor den Sommerferien, an drei Tagen (26. Juni, 3. Juli, 4. Juli), erhielten insgesamt 343 im Kreistagssaal des Siegburger Kreishauses ihre Einbürgerungsurkunden.

Der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber kam diesmal mit 59 Personen aus Syrien. Die weiteren zukünftig Eingebürgerten besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:

Afghanistan (2), Ägypten (5), Albanien (13), Armenien (4), Bangladesch (1), Belarus (6), Belgien (1), Bosnien und Herzegowina (9), Bulgarien (3), Chile (1), Eritrea (1), Frankreich (1), Gabun (1), Ghana (2), Griechenland (2), Indien (3), Irak (8), Iran (8), Israel (1), Italien (7), Jemen (1), Kambodscha (1), Kamerun (1), Kanada (1), Kasachstan (1), Kenia (5), Kolumbien (1), Kosovo (21), Kuba (1), Libanon (1), Libyen (1), Marokko (2), Mazedonien (6), Mexiko (1), Namibia (2), Nepal (1), Niederlande (1), Niger (1), Nigeria (1), Österreich (1), Panama (1), Pakistan (5), Paraguay (1), Peru (1), Philippinen (2), Polen (2), Portugal (1), Ruanda (1), Rumänien (4), Russische Föderation (31), Saudi-Arabien (1), Serbien (10), Südafrika (1), Spanien (4), Tadschikistan (3), Thailand (2), Tschechische Republik (1), Türkei (50), Tunesien (2), Turkmenistan (1), Uganda (2), Ungarn (1), Ukraine (13), Usbekistan (5), Venezuela (2), Vereinigte Staaten (3), Vietnam (3). Eine Person war bisher staatenlos.

Zurzeit wohnen sie in den nachfolgend genannten Gemeinden: 21 in Alfter, 23 in Bad Honnef, 23 in Bornheim, 20 in Eitorf, 30 in Hennef, 30 in Königswinter, 6 in Lohmar, 15 in Meckenheim, 12 in Neunkirchen-Seelscheid, 24 in Niederkassel, 25 in Rheinbach, 3 in Ruppichteroth, 50 in Sankt Augustin, 37 in Siegburg, 7 in Swisttal, 8 in Wachtberg, und 6 in Windeck.

Unter den 343 neuen deutschen Staatsangehörigen befinden sich 181 weibliche und 124 männliche Erwachsene sowie 38 Kinder. 80 Personen wurden bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.

Vor der eigentlichen Einbürgerung geben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Dieses Bekenntnis wird zum Schluss der Einbürgerungsfeier mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt.

Seit dem 27.06.2024 haben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine Ergänzungserklärung zur Loyalitätserklärung laut abzugeben und zu unterschreiben; diese hat folgenden Wortlaut: „Ich bekenne mich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.“

Persönlicher Ansprechpartner für alle Zugewanderten ist der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber. Er bietet nach telefonischer Vereinbarung Sprechstunden an. Termine können mit ihm telefonisch unter der Rufnummer 02295 902318 oder 0160 8230810 oder an ludwig@neuber.de vereinbart werden.

Der Kontakt kann auch über das Kommunale Integrationszentrum des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-3066, E-Mail: integration@rhein-sieg-kreis.de hergestellt werden.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 1xx vom 04. Juli 2024, 10:43 h

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